Können Sie einen Inhalator in einem Flugzeug nehmen?

 Können Sie einen Inhalator in einem Flugzeug nehmen?
Können Sie einen Inhalator in einem Flugzeug nehmen?

Sie können einen Inhalator in einem Flugzeug mitnehmen. Die Transportation Security Administration (TSA) hat Richtlinien für das Mitführen von Inhalatoren in ein Flugzeug erstellt. Inhalatoren, die weniger als 3 Unzen wiegen, müssen in einen durchsichtigen, verschließbaren Beutel in Quartgröße gegeben werden und können mit anderen Toilettenartikeln gemischt werden. Wenn der Inhalator größer als 3 Unzen ist, sollte er sich nicht in einer Plastiktüte befinden. Es muss einem TSA-Beamten mündlich, schriftlich oder vom Begleiter der Person erklärt werden. Es wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, dass das Etikett auf dem Rezept mit der Bordkarte des Passagiers übereinstimmt und dass alle Belege, z. B. ein Schreiben eines Arztes, mitgeführt werden. Wenn Sie jedoch Bedenken hinsichtlich der Wirkung von Röntgenstrahlen auf Ihre Medikamente haben, können Sie verlangen, dass ein TSA-Beamter Ihren Artikel manuell überprüft.

Es gab einige Diskussionen darüber, ob ein Inhalator aufgrund der Druckänderungen in einem Flugzeug explodieren wird oder nicht. Sowohl die Kabine als auch der Gepäckraum stehen unter Druck, sodass keine Gefahr besteht, dass ein Inhalator explodiert.

Länder außerhalb der USA

Diese Richtlinien gelten für Flüge in die USA. Wenn Sie außerhalb der USA fliegen, erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen werden, ob ein Inhalator erlaubt ist. Überprüfen Sie auch die Anforderungen für das Land, in das Sie fliegen werden, da es möglicherweise Vorschriften für die Arten von Medikamenten gibt, die in das Land gebracht werden können.

Ressourcen

Cammaroto, Sandra. “Passagiere mit Behinderungen und Erkrankungen, die den Luftverkehr nutzen.” Verkehrssicherheitsverwaltung. US-Heimatschutzministerium, 25 Sept. 2006. Web. 26. Juli 2010. www.tsa.gov/assets/pdf/special_needs_memo.pdf .

“TSA: Reisende mit Behinderungen und Erkrankungen.” TSA / Transportation Security Administration / U.S. Ministerium für innere Sicherheit. N.p., n.d. Web. 26. Juli 2010. http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/specialneeds/editorial_1059.shtm.

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