Aeronautical Information Manual (AIM) – Seite 615

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Pilot/Controller Glossar

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PCG C-3

Flugzeuge werden kurz vor der entsprechenden Start- und Landebahn gehalten

Haltepositionsmarkierung.

b.

Ein Pilot oder Fluglotse kann ein Luftfahrzeug

, das eine Landebahn verlässt oder überquert, als frei von

der Landebahn betrachten, wenn sich alle Teile des Luftfahrzeugs jenseits

der Landebahnkante befinden und es keine Einschränkungen für seine

fortgesetzte Bewegung jenseits der geltenden Landebahn

Haltepositionsmarkierung gibt.

c.

Piloten und Fluglotsen müssen mit gutem

Urteilsvermögen sicherstellen, dass auf

Flughäfen mit unzureichenden Start- und Landebahnkanten oder

Haltepositionsmarkierungen ein ausreichender Abstand

zwischen allen Luftfahrzeugen auf Start- und Rollbahnen besteht.

AUSVERKAUF

( Siehe FLUGVERKEHRSFREIGABE.)

FREIGABEGRENZE – Der Fix, Punkt oder Ort zu

, an dem ein Flugzeug freigegeben wird, wenn eine Flugverkehrsfreigabe

erteilt wird.

(Siehe ICAO Term CLEARANCE LIMIT.)

FREIGABEGRENZE − Der Punkt, bis zu dem

einem Luftfahrzeug eine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt wird.

FREIGABE UNGÜLTIG, WENN NICHT AUS DURCH (ZEIT)

Wird von ATC verwendet, um ein Flugzeug darauf hinzuweisen, dass die Abflugfreigabe

automatisch storniert wird, wenn der Start nicht

vor einer bestimmten Zeit erfolgt. Der Pilot muss

eine neue Freigabe erhalten oder seinen IFR-Flugplan stornieren, wenn er nicht

bis zum angegebenen Zeitpunkt abfliegt.

(Siehe ICAO Begriff CLEARANCE NICHTIG ZEIT.)

CLEARANCE VOID TIME − Eine von einer Flugsicherungseinheit festgelegte Zeit

, zu der eine

Freigabe nicht mehr gültig ist, es sei denn, das betreffende Luftfahrzeug

hat bereits Maßnahmen ergriffen, um

einzuhalten.

FREIGEGEBENER ANFLUG

− ATC-Genehmigung für ein

Luftfahrzeug zur Ausführung eines Standard- oder Spezialinstruments

Anflugverfahrens für diesen Flughafen. Normalerweise wird ein

Flugzeug für ein bestimmtes Instrument

Anflugverfahren freigegeben.

(Siehe) (Art des) ANSATZES.)

(Siehe INSTRUMENT ANSATZ

VERFAHREN.)

(Siehe 14 CFR Part 91.)

(Siehe AIM.)

CLEARED (Type of) APPROACH

− ATC authoriza-

tion for an aircraft to execute a specific instrument

approach procedure to an airport; e.g., “Cleared ILS

Runway Three Six Approach.”

(Siehe ANFLUGFREIGABE.)
(Siehe INSTRUMENT APPROACH

VERFAHREN.)

(Siehe 14 CFR Part 91.)
(Siehe AIM.)

WIE EINGEREICHT FREIGEGEBEN

− Bedeutet, dass das Flugzeug

freigegeben ist, um gemäß der im Flugplan eingereichten Flugroute

fortzufahren. Dieser Abstand beinhaltet nicht den

Höhen-, DP- oder DP-Übergang.

(Siehe VOLLSTÄNDIGE ROUTENFREIGABE ANFORDERN.)
(Siehe AIM.)

FÜR DEN START FREIGEGEBEN

– ATC-Genehmigung

für den Abflug eines Flugzeugs. Es basiert auf bekanntem

Verkehr und bekannten physischen Flughafenbedingungen.

FREIGEGEBEN FÜR DIE OPTION

−ATC authoriza-

tion für ein flugzeug zu machen eine touch-and-go, niedrigen

ansatz, verpasst ansatz, stop und gehen, oder full stop

landung im ermessen des piloten. Es wird normalerweise

im Training verwendet, damit ein Ausbilder die Leistung eines

Schülers unter sich ändernden Situationen bewerten kann.

(Siehe OPTION).)
(Siehe AIM.)

CLEARED THROUGH

− ATC-Genehmigung für ein

-Flugzeug, um an bestimmten

-Flughäfen Zwischenstopps einzulegen, ohne einen Flugplan auf dem Weg

zur Freigabegrenze neu zu erstellen.

ZUR LANDUNG FREIGEGEBEN

− ATC-Genehmigung für die Landung eines

-Flugzeugs. Es basiert auf bekanntem Verkehr und

bekannten physischen Flughafenbedingungen.
CLEARWAY – Ein Gebiet jenseits der Start- und Landebahn

unter der Kontrolle der Flughafenbehörden, innerhalb dessen

Gelände oder feste Hindernisse nicht über

festgelegte Grenzen hinausragen dürfen. Diese Bereiche können für

bestimmte turbinenbetriebene Operationen erforderlich sein, und die Größe und die

Steigung der Clearway unterscheiden sich je nach

, als das Flugzeug zugelassen wurde.

(Siehe 14 CFR Teil 1.)

AUFSTIEG ZUM VFR

− ATC-Genehmigung für ein Flugzeug

zum Aufstieg zu VFR-Bedingungen innerhalb von Oberflächenbereichen der Klassen B, C, D und

E, wenn die einzige Wetterbeschränkung

eingeschränkte Sicht ist. Das Flugzeug muss frei von

Wolken bleiben, während es auf VFR klettert.

(Siehe BESONDERE VFR-BEDINGUNGEN.)
(Siehe AIM.)

CLIMBOUT – Der Teil des Flugbetriebs

zwischen dem Start und der anfänglichen Reiseflughöhe.

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