Comitia
Comitia, Plural Comitia, im alten republikanischen Rom eine legale Versammlung des Volkes. Comitia traf sich an einem geeigneten Ort (comitium) und Tag (comitialis) bestimmt durch die Schirmherrschaft (Omen). Innerhalb jedes Komitees erfolgte die Abstimmung nach Gruppen; Die Mehrheit in jeder Gruppe bestimmte ihre Stimme.
Die Befugnisse der republikanischen römischen Regierung wurden zwischen dem Senat, den Richtern und dem Volk (Populus) aufgeteilt. Ursprünglich bestand der Populus nur aus den Patriziern, die eine Klasse privilegierter Bürger bildeten. Die Patrizier waren in 30 Curiae oder lokale Gruppen unterteilt, und die gesetzliche Versammlung dieser Curiae, die Comitia Curiata, war eine Zeit lang der einzige gesetzliche Vertreter des gesamten römischen Populus. Die Comitia Curiata stammt aus der Zeit der römischen Könige. In der späten republikanischen Zeit war seine Bedeutung geschrumpft, und seine Hauptfunktionen bestanden einfach darin, den Richtern das Imperium (oberste Exekutivgewalt) zu verleihen und Testamente, Adoptionen und die Einweihung von Priestern zu bezeugen.
Die Comitia Centuriata, die um 450 v. Chr. als Militärversammlung gegründet wurde, entschied über Krieg und Frieden, erließ Gesetze, wählte Konsuln, Prätoren und Zensoren und berücksichtigte die Berufungen römischer Bürger, die wegen Kapitalverbrechen verurteilt wurden. Im Gegensatz zu den Comitia Curiata umfasste diese Comitia sowohl Plebejer als auch Patrizier, aber ihre Organisation gab den Reichen dennoch einen größeren Einfluss als den Armen. Alle römischen Bürger wurden in Tribus (Stämme) registriert, und eine Volkszählung wurde von ihrem Eigentum gemacht. Sie wurden dann nach ihrem Reichtum und der Ausrüstung, die sie für den Militärdienst bereitstellen konnten, Klassen und Centurien (Jahrhunderten) zugeordnet. Die Abstimmung in der Comitia Centuriata verlief jahrhundertelang nach Vorrang, beginnend mit den Equites, gefolgt von der ersten und reichsten Klasse; Diese Gruppen bildeten eine klare Mehrheit gegenüber den kombinierten Stimmen der anderen vier Klassen, wenn sie als Block stimmten.
471 v. Chr. wurde das Concilium Plebis gegründet; dieses Gremium wurde von Stämmen organisiert und gewählt, und es bestand ausschließlich aus Plebejern und konnte nur von den plebejischen Magistraten, d. H. Den Tribunen, vorgeladen und geleitet werden. Das Concilium Plebis war ursprünglich eine relativ kleine und informelle beratende Versammlung oder Concilium, aber nach der Verabschiedung der Lex Hortensia (287 v. Chr.) hatten seine Resolutionen oder Plebiscita die Kraft des Gesetzes und waren für alle römischen Bürger bindend. Die Versammlung wurde in der Tat die Comitia Plebis Tributa. Seine einfacheren Verfahren und die Verfügbarkeit von Tribunen machten diese Comitia zu einem wichtigen gesetzgebenden Organ der mittleren und späteren Perioden des republikanischen Roms. Seine gerichtlichen Funktionen beschränkten sich jedoch im Wesentlichen auf Geldbußen für Straftaten außerhalb des Kapitals.
Die Comitia Populi Tributa wurde um 357 v. Chr. in Nachahmung der Comitia Plebis Tributa gegründet, unterschied sich jedoch von der ersteren dadurch, dass sie eine Versammlung des gesamten römischen Volkes, der Plebejer und Patrizier, war, die nach Stämmen organisiert waren. Diese Comitia wählte die kleinen Richter (Curule Aediles, Quästoren und Militärtribunen), hielt kleinere Prozesse ab und wurde schließlich ein reguläres Organ für Gesetze, die vom ganzen Volk verabschiedet wurden. Sowohl die Comitia Plebis Tributa als auch die Comitia Populi Tributa wurden ab der Zeit der Gracchi (um 130 v. Chr.) zunehmend von radikalen Tribunen oder anderen demagogischen Führern beeinflusst.
Das imperiale römische Territorium erstreckte sich zu weit, als dass mehr als ein paar Bürger aus fernen Regionen an den Comitia teilnehmen konnten. Trotz der Bestimmung des Kaisers Augustus, dass Gemeinderäte in ihren eigenen Städten für römische Comitia stimmen sollten, begannen die Comitia zu sinken, und die verschiedenen Wahl-, Legislativ- und Justizfunktionen erloschen allmählich unter dem Fürstentum. Das letzte Stück der aufgezeichneten Gesetzgebung der Comitia ist ein Agrargesetz, das Kaiser Nerva 98 n. Chr.
Es gab auch Comitia in Municipia und coloniae für die Wahl von Richtern und die Verabschiedung lokaler Gesetze, aber diese Comitia verfielen auch unter dem Reich.