Conflict Minerals Disclosure

Division of Corporation Finance

Am 22. August 2012 verabschiedete die Securities and Exchange Commission (“SEC”) eine neue Regel und ein neues Formular gemäß Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (“Dodd-Frank Act”), um Unternehmen zu verpflichten, ihre Verwendung von Konfliktmineralien, die ihren Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo Republik Kongo (“DRK”) oder ein angrenzendes Land (zusammen mit der DRK “Abgedeckte Länder”). Die neue Regelung tritt am 13.November 2012 in Kraft.

Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act ändert den Securities Exchange Act von 1934 um Abschnitt 13 (p), der die Kommission anweist, Regeln zu erlassen, nach denen bestimmte Unternehmen ihre Verwendung von “Konfliktmineralien” offenlegen müssen, wenn diese Mineralien “für die Funktionalität oder Produktion eines Produkts” erforderlich sind, das von diesen Unternehmen hergestellt oder von diesen Unternehmen mit der Herstellung beauftragt wird. Gemäß Abschnitt 1502 umfasst der Begriff “Konfliktmineralien” Tantal, Zinn, Gold oder Wolfram. Der Kongress verabschiedete Abschnitt 1502, weil befürchtet wurde, dass die Ausbeutung und der Handel mit Konfliktmineralien durch bewaffnete Gruppen zur Finanzierung von Konflikten in der Demokratischen Republik Kongo beiträgt und zu einer humanitären Notsituation beiträgt.

Die Regel

Die neue Regel gilt für ein Unternehmen, das Konfliktmineralien verwendet, wenn:

  • das Unternehmen reicht Berichte bei der SEC gemäß den Abschnitten 13 (a) oder 15 (d) des Exchange Act ein; und
  • Die Mineralien sind “notwendig für die Funktionalität oder Produktion” eines Produkts, das von dem Unternehmen hergestellt oder von dem Unternehmen unter Vertrag genommen wird.

Vertrag zur Herstellung: Ein Unternehmen gilt als “Vertrag zur Herstellung” eines Produkts, wenn es einen tatsächlichen Einfluss auf die Herstellung dieses Produkts hat. Diese Bestimmung basiert auf den Tatsachen und Umständen des Unternehmens unter Berücksichtigung des Einflusses, den das Unternehmen auf die Herstellung des Produkts ausübt. Ein Unternehmen hat keinen Einfluss auf die Herstellung, wenn es lediglich:

  • bringt seine Marke, Marken, Logo oder Etikett an ein von einem Dritten hergestelltes Generikum an;
  • ein von einem Dritten hergestelltes Produkt warten, warten oder reparieren; oder
  • Vertragsbedingungen mit einem Hersteller spezifiziert oder aushandelt, die sich nicht direkt auf die Herstellung des Produkts beziehen.

Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle meldenden Unternehmen, einschließlich kleiner Unternehmen sowie in- und ausländischer meldender Unternehmen.

Bestimmen, ob Konfliktmineralien aus den abgedeckten Ländern stammen: Gemäß der letzten Regel muss ein Unternehmen, das ein Konfliktmineral verwendet, eine angemessene Herkunftslanduntersuchung durchführen, die in gutem Glauben durchgeführt werden muss und angemessen ausgelegt sein muss, um festzustellen, ob das Konfliktmineral aus den abgedeckten Ländern stammt oder aus recycelten oder Schrottquellen stammt.

Wenn das Unternehmen nach dieser Untersuchung:

(a) weiß, dass seine Konfliktmineralien nicht aus den betroffenen Ländern stammen oder aus recycelten oder Schrottquellen stammen; oder

(b) keinen Grund zu der Annahme hat, dass seine Konfliktmineralien möglicherweise aus den betroffenen Ländern stammen oder nicht aus recycelten oder Schrottquellen stammen,

dann muss das Unternehmen in Form SD, einem neuen speziellen Offenlegungsformular, das bei der SEC eingereicht wurde, seine angemessene Ermittlung der Herkunftsländer offenlegen und eine kurze Beschreibung der von ihm durchgeführten angemessenen Herkunftslanduntersuchung und der Ergebnisse der Untersuchung vorlegen. Das Unternehmen ist auch verpflichtet:

  • diese Informationen auf ihrer öffentlich zugänglichen Internetseite offenzulegen; und
  • geben Sie die Internetadresse dieser Site in ihrer Form an SD.

Wenn das Unternehmen nach der angemessenen Herkunftslandanfrage:

    ( a) weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass seine Konfliktmineralien aus den betroffenen Ländern stammen könnten; und

    (b) weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass seine Konfliktmineralien möglicherweise nicht aus recycelten oder Schrottquellen stammen,

dann muss das Unternehmen eine “Due Diligence” hinsichtlich der Quelle und der Lieferkette seiner Konfliktmineralien durchführen und, sofern das Unternehmen nicht durch seine Due Diligence feststellt, dass seine Konfliktmineralien nicht aus den abgedeckten Ländern stammen oder aus recycelten oder Schrottquellen stammen, einen Konfliktmineralienbericht als Anhang zu seinem Anmeldeformular einreichen. Das Unternehmen ist auch verpflichtet:

  • in der Form der Einreichung offenlegen, dass der Bericht über Konfliktmineralien als Exponat zur Einreichung eingereicht wird;
  • seinen Bericht über Konfliktmineralien auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen; und
  • die Internetadresse dieser Website in der Form SD anzugeben.

Was im Konfliktmineralienbericht enthalten sein muss: Gemäß der Regel muss ein Unternehmen, das einen Konfliktmineralienbericht einreichen muss, die Quelle und die Lieferkette seiner Konfliktmineralien mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Die Due-Diligence-Maßnahmen müssen einem national oder international anerkannten Due-Diligence-Rahmen entsprechen, z. B. den Due-Diligence-Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (“OECD Due Diligence Guidance”).

DRK konfliktfrei: Wenn ein Unternehmen feststellt, dass seine Produkte “DRK-konfliktfrei” sind, was bedeutet, dass die Konfliktmineralien in diesen Produkten möglicherweise aus den betroffenen Ländern stammen, aber keine bewaffneten Gruppen in diesen Ländern finanzieren oder fördern, dann muss das Unternehmen:

  • beschreiben Sie in ihrem Bericht über Konfliktmineralien die Maßnahmen, die sie zur Ausübung der Sorgfaltspflicht ergriffen haben;
  • erhalten Sie eine unabhängige Prüfung des Konfliktmineralienberichts durch den privaten Sektor;
  • bestätigen Sie, dass sie ein solches Audit erhalten haben;
  • Fügen Sie den Prüfungsbericht als Teil des Berichts über Konfliktmineralien hinzu; und
  • Identifizieren Sie den Prüfer.

Nicht als “DRK-konfliktfrei” befunden: Wenn die Produkte eines Unternehmens nicht als “DRK-konfliktfrei” befunden wurden, muss das Unternehmen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen in seinem Bericht über Konfliktmineralien Folgendes beschreiben:

  • die hergestellten oder vertraglich hergestellten Produkte, die nicht als “DRC-konfliktfrei” befunden wurden”;
  • die Anlagen, die zur Verarbeitung der Konfliktmineralien in diesen Produkten verwendet werden;
  • das Ursprungsland der Konfliktmineralien in diesen Produkten und
  • die Bemühungen, die Mine oder den Ursprungsort mit größtmöglicher Spezifität zu bestimmen.

DRK-Konflikt nicht bestimmbar: Für einen vorübergehenden Zeitraum von zwei Jahren für alle Unternehmen und vier Jahre für kleinere berichtspflichtige Unternehmen, wenn das Unternehmen nicht feststellen kann, ob die Mineralien in seinen Produkten:

  • stammten nicht aus den erfassten Ländern und stammten aus Recycling- oder Schrottquellen oder
  • finanzierten oder profitierten bewaffnete Gruppen in diesen Ländern,

dann würden diese Produkte als “DRC-Konflikt nicht bestimmbar” betrachtet.” In diesem Fall muss das Unternehmen in seinem Bericht über Konfliktmineralien Folgendes beschreiben:

  • die Maßnahmen, die es zur Ausübung der Sorgfaltspflicht ergriffen hat;
  • seine Produkte hergestellt oder vertraglich hergestellt werden, die “DRC Konflikt nicht bestimmbar” sind;
  • die Anlagen zur Verarbeitung der Konfliktmineralien in diesen Produkten, falls bekannt;
  • das Ursprungsland der Konfliktmineralien in diesen Produkten, falls bekannt;
  • die Bemühungen, die Mine oder den Ursprungsort mit größtmöglicher Spezifität zu bestimmen; und
  • die Schritte, die das Unternehmen seit dem Ende des in seinem jüngsten Bericht über Konfliktmineralien abgedeckten Zeitraums unternommen hat oder unternehmen wird, um das Risiko zu verringern, dass seine notwendigen Konfliktmineralien bewaffneten Gruppen zugute kommen, einschließlich aller Schritte zur Verbesserung seiner Sorgfaltspflicht.

Für Produkte, bei denen es sich um “DRC-Konflikt nicht bestimmbar” handelt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine unabhängige Prüfung des Konfliktmineralienberichts durch den privaten Sektor hinsichtlich der Konfliktmineralien in diesen Produkten einzuholen.

Recycling- oder Schrott-Due-Diligence: Für Mineralien aus Recycling- oder Schrottquellen gelten besondere Regeln für die Sorgfaltspflicht und den Konfliktmineralien-Bericht. Ein Unternehmen, das nach seiner angemessenen Untersuchung des Herkunftslandes vernünftigerweise der Ansicht ist, dass seine Konfliktmineralien aus recycelten oder Schrottquellen stammen, ist nicht verpflichtet, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen oder einen Konfliktmineralienbericht über diese Mineralien einzureichen. Es muss jedoch seine angemessene Ermittlung der Herkunftslanduntersuchung offenlegen und eine kurze Beschreibung der von ihm durchgeführten angemessenen Herkunftslanduntersuchung und der Ergebnisse seiner Untersuchung in seiner Form der Einreichung vorlegen. Es muss diese Informationen auch auf seiner öffentlich zugänglichen Internet-Website offenlegen und die Internetadresse der Website in dieser Einreichung angeben. Wenn die Konfliktmineralien eines Unternehmens eher aus recycelten oder Schrottquellen als aus neu abgebauten Quellen stammen, Die Produkte des Unternehmens, die solche Mineralien enthalten, gelten als “konfliktfrei in der Demokratischen Republik Kongo.”

Wenn ein Unternehmen nach seiner angemessenen Herkunftslanduntersuchung nicht vernünftigerweise zu dem Schluss kommen kann, dass seine Konfliktmineralien aus recycelten oder Schrottquellen stammen, wäre es verpflichtet, eine Due-Diligence-Prüfung gemäß einem national oder international anerkannten Due-Diligence-Rahmen durchzuführen und eine Prüfung seines Berichts über Konfliktmineralien einzuholen. Derzeit ist Gold das einzige Konfliktmineral mit einem national oder international anerkannten Due-Diligence-Rahmen für die Bestimmung, ob es recycelt oder Schrott ist, der Teil einer separaten Goldergänzung zu den OECD-Due-Diligence-Leitlinien ist.

Für die anderen drei Konfliktmineralien ist das Unternehmen verpflichtet, die Sorgfaltspflichten zu beschreiben, die es bei dem Versuch, festzustellen, dass seine Konfliktmineralien aus recycelten oder Schrottquellen stammen, ergriffen hat, wenn ein Unternehmen nach seiner angemessenen Herkunftslanduntersuchung nicht vernünftigerweise zu dem Schluss kommen kann, dass diese Mineralien aus recycelten oder Schrottquellen stammen, bis ein national oder international anerkannter Due-Diligence-Rahmen für diese Mineralien entwickelt wurde. Ein solches Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, eine unabhängige Prüfung seines Berichts über Konfliktmineralien durch den privaten Sektor für diese Konfliktmineralien einzuholen.

Unabhängige Prüfung des Privatsektors: Die unabhängige Prüfung des Konfliktmineralienberichts eines Unternehmens durch den Privatsektor muss in Übereinstimmung mit den vom Government Accountability Office (“GAO”) festgelegten Standards durchgeführt werden. Die GAO-Mitarbeiter haben unseren Mitarbeitern mitgeteilt, dass in diesem Zusammenhang entweder die Standards für Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder die Standards für Bescheinigungen, die in den staatlichen Prüfungsstandards der GAO festgelegt sind, verwendet werden könnten. Im Gegensatz zu den Attestation Engagement Standards erlauben die Performance Audit Standards anderen Wirtschaftsprüfern als Wirtschaftsprüfern, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen. Da Exchange Act Section 13 (p) vorsieht, dass die Prüfungsstandards vom GAO festgelegt werden, ist der GAO für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Prüfungsstandards verantwortlich, einschließlich Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Anwendung solcher Standards.

Ziel der Prüfung ist es, eine Meinung oder Schlussfolgerung darüber abzugeben, ob die Gestaltung der im Konfliktmineralienbericht beschriebenen Sorgfaltspflichten des Unternehmens in allen wesentlichen Belangen den Kriterien des vom Unternehmen verwendeten national oder international anerkannten Due-Diligence-Rahmens entspricht und ob die Beschreibung der im Konfliktmineralienbericht beschriebenen Due-Diligence-Maßnahmen des Unternehmens mit dem von ihm durchgeführten Due-Diligence-Prozess übereinstimmt.

Form und Zeitpunkt der Offenlegung: Gemäß der endgültigen Regel ist das Unternehmen verpflichtet, seine Offenlegung von Konfliktmineralien in neuer Form SD bereitzustellen. Alle betroffenen Unternehmen werden das neue Formular für den gleichen Zeitraum, ein Kalenderjahr, unabhängig vom Ende ihres Geschäftsjahres einreichen. Sie müssen ihr erstes Anmeldeformular am 31. Mai 2014 für das Kalenderjahr 2013 und jährlich am 31. Mai für jedes Kalenderjahr danach einreichen.

Andere Ressourcen

Die Pressemitteilung für diese Regel finden Sie auf der Website der SEC unter http://www.sec.gov/rules/final/2012/34-67716.pdf.

Die Offenlegungsformulare der SEC können auf der Website der Agentur unter http://www.sec.gov/about/forms/secforms.htm abgerufen werden.

Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act finden Sie unter http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/PLAW-111publ203/pdf/PLAW-111publ203.pdf.

Die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht sind unter http://www.oecd.org/daf/internationalinvestment/guidelinesformultinationalenterprises/46740847.pdf verfügbar.

Der Gold Supplement zum OECD Due Diligence Guidance ist unter http://www.oecd.org/corporate/guidelinesformultinationalenterprises/FINAL%20Supplement%20on%20Gold.pdf verfügbar.

Die staatlichen Prüfungsstandards der GAO sind unter http://www.gao.gov/assets/590/587281.pdf verfügbar.

Kontaktaufnahme mit der SEC

Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC steht kleinen Unternehmen und anderen bei Fragen zur Regulierung zur Verfügung. Sie können die Abteilung zu diesem Zweck unter (202) 551-3430 oder https://tts.sec.gov/cgi-bin/corp_fin_interpretive kontaktieren.

Fragen zu anderen regulatorischen Angelegenheiten der SEC in Bezug auf kleine Unternehmen können an das Office of Small Business Policy der Abteilung unter (202) 551-3460 oder über das obige Online-Formular gerichtet werden.

Flussdiagramm Zusammenfassung der endgültigen Regel

START1) Reicht der Emittent Berichte bei der SEC gemäß Abschnitt 13 (a) oder 15 (d) des Exchange Act ein?* Nein - Regel gilt nicht. - ENDE• Ja - 2) Stellt der Emittent Produkte her oder beauftragt er diese?* Nein - Regel gilt nicht. - ENDE• Ja - 3) Sind Konfliktmineralien für die Funktionalität oder Produktion des hergestellten oder vertraglich hergestellten Produkts erforderlich?* Nein - Regel gilt nicht. - ENDE• Ja - 4) Befanden sich die Konfliktmineralien vor dem 31.Januar 2013 außerhalb der Lieferkette?• Ja -Regel gilt nicht. - - * Nein, wenn potenziell Schrott oder recycelt - • Nein, wenn neu abgebaut - 5) Weiß der Emittent auf der Grundlage des RCOI oder geht er vernünftigerweise davon aus, dass die Konfliktmineralien aus Schrott oder recycelt stammen?* Ja – Reichen Sie ein Formular SD ein, das die Bestimmung des Emittenten offenlegt und kurz den RCOI und die Ergebnisse der Untersuchung beschreibt. - ENDE * Nr. 6) Weiß der Emittent aufgrund einer angemessenen Herkunftslanduntersuchung (Country of Origin Inquiry, RCOI) oder hat er Grund zu der Annahme, dass die Konfliktmineralien aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land (den betroffenen Ländern) stammen könnten?* Nein - Reichen Sie ein Formular SD ein, das die Bestimmung des Emittenten offenlegt und kurz den RCOI und die Ergebnisse der Untersuchung beschreibt. - ENDE* Ja - 7) Die Due Diligence hinsichtlich der Quelle und der Chain of Custody seiner Konfliktmineralien gemäß einem national oder international anerkannten Due Diligence Framework durchführen, sofern ein solches Framework für ein bestimmtes Konfliktmineral verfügbar ist. Stellt der Emittent bei der Ausübung dieser Sorgfaltspflicht fest, dass die Konfliktmineralien nicht aus den erfassten Ländern stammen oder aus Schrott oder Recycling stammen?* Ja – Reichen Sie ein Formular SD ein, das die Bestimmung des Emittenten offenlegt und kurz die ergriffenen RCOI- und Due-Diligence-Maßnahmen sowie deren Ergebnisse beschreibt. - ENDE * Nr. 8) Reichen Sie ein Formular SD mit einem Bericht über Konfliktmineralien als Exponat ein, das eine Beschreibung der Maßnahmen enthält, die der Emittent zur Ausübung der Sorgfaltspflicht ergriffen hat. Konnte der Emittent bei der Durchführung der Sorgfaltspflicht feststellen, ob die Konfliktmineralien bewaffnete Gruppen finanzierten oder profitierten?* Ja - Der Bericht über Konfliktmineralien muss auch einen unabhängigen Prüfbericht des privaten Sektors enthalten, der eine Stellungnahme oder Schlussfolgerung darüber abgibt, ob die Gestaltung der Sorgfaltspflichten des Emittenten den im Rahmen der Sorgfaltspflicht festgelegten Kriterien entspricht und ob die Beschreibung der Sorgfaltspflichten des Emittenten mit dem vom Emittenten durchgeführten Prozess übereinstimmt. Fügen Sie außerdem eine Beschreibung der Produkte bei, die sich nicht als konfliktfrei in der Demokratischen Republik Kongo erwiesen haben, die Einrichtungen, in denen die erforderlichen Konfliktmineralien in diesen Produkten verarbeitet werden, das Ursprungsland der Mineralien und die Bemühungen, die Mine oder den Ursprungsort dieser Mineralien mit größtmöglicher Spezifität zu bestimmen. - ENDE* Nr. 9) Ist es weniger als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regel (vier Jahre für kleinere berichtspflichtige Unternehmen)?* Nein - Der Bericht über Konfliktmineralien muss auch einen unabhängigen Prüfbericht des privaten Sektors enthalten, der eine Stellungnahme oder Schlussfolgerung darüber abgibt, ob die Gestaltung der Sorgfaltspflichten des Emittenten den im Rahmen der Sorgfaltspflicht festgelegten Kriterien entspricht und ob die Beschreibung der Sorgfaltspflichten des Emittenten mit dem vom Emittenten durchgeführten Prozess übereinstimmt. Fügen Sie außerdem eine Beschreibung der Produkte bei, die sich nicht als konfliktfrei in der Demokratischen Republik Kongo erwiesen haben, die Einrichtungen, in denen die erforderlichen Konfliktmineralien in diesen Produkten verarbeitet werden, das Ursprungsland der Mineralien und die Bemühungen, die Mine oder den Ursprungsort dieser Mineralien mit größtmöglicher Spezifität zu bestimmen. - ENDE* Ja - Der Bericht über Konfliktmineralien muss auch eine Beschreibung von Produkten enthalten, die

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