Curiate Assembly

Im römischen System der direkten Demokratie wurden primäre Arten von Versammlungen verwendet, um über legislative, Wahl- und Justizangelegenheiten abzustimmen. Die erste war die Versammlung (Comitia, wörtlich “zusammengehen” oder “Treffpunkt”). Die Curiate Assembly war eine Comitia. Versammlungen repräsentierten alle Bürger, auch wenn sie die Plebs ausschlossen wie die Kurienversammlung, und wurden für offizielle Zwecke verwendet, wie für den Erlass von Statuten. Versammlungsakte galten für alle römischen Bürger. Die zweite Art der Versammlung war der Rat (Concilium), ein Forum, in dem sich eine bestimmte Klasse von Bürgern traf. Im Gegensatz dazu war der Konvent (conventio, wörtlich “zusammenkommen”) ein inoffizielles Forum für Kommunikation. Konventionen waren einfach Foren, in denen sich Römer zu bestimmten inoffiziellen Zwecken trafen, wie zum Beispiel, um eine politische Rede zu hören. Private Bürger, die kein politisches Amt innehatten, konnten nur vor einem Konvent und nicht vor einer Versammlung oder einem Rat sprechen. Konventionen waren einfach Treffen, und in ihnen konnten keine rechtlichen oder legislativen Entscheidungen getroffen werden. Die Wähler versammelten sich immer zuerst zu Kongressen, um Debatten zu hören und andere Geschäfte zu tätigen, bevor sie abstimmten, und dann zu Versammlungen oder Räten, um abzustimmen.

Chart zeigt die Checks and Balances der Verfassung der Römischen Republik

Eine Benachrichtigung musste immer mehrere Tage vor der Abstimmung der Versammlung erfolgen. Für Wahlen mussten mindestens drei Markttage (oft mehr als siebzehn tatsächliche Tage) zwischen der Ankündigung der Wahl und der tatsächlichen Wahl vergehen. Während dieser Zeit (das Trinundinum) interagierten die Kandidaten mit der Wählerschaft, und es konnten keine Gesetze vorgeschlagen oder abgestimmt werden. Im Jahr 98 v. Chr. wurde ein Statut verabschiedet (die Lex Caecilia Didia), das einen ähnlichen dreitägigen Abstand zwischen dem Vorschlag eines Statuts und der Abstimmung über dieses Statut erforderte. Während der Strafverfahren musste der vorsitzende Richter der Versammlung dem Angeklagten am ersten Tag der Untersuchung eine Mitteilung (diem dicere) machen (anquisito). Am Ende eines jeden Tages musste der Richter dem Angeklagten eine weitere Mitteilung machen (diem prodicere), die ihn über den Stand der Ermittlungen informierte. Nach Abschluss der Untersuchung musste ein Zeitraum von drei Markttagen verstreichen, bevor über eine Verurteilung oder einen Freispruch endgültig abgestimmt werden konnte.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt konnte nur eine Versammlung tätig sein, und jede bereits laufende Sitzung konnte aufgelöst werden, wenn ein Magistrat die Wähler “wegrief” (avocare). Neben dem vorsitzenden Richter waren häufig mehrere weitere Richter anwesend, die als Assistenten fungierten. Sie standen zur Verfügung, um Verfahrensstreitigkeiten beizulegen und einen Mechanismus bereitzustellen, durch den die Wähler Entscheidungen des vorsitzenden Richters anfechten konnten. Es gab auch religiöse Beamte (bekannt als Auguren) entweder anwesend oder auf Abruf, die zur Verfügung stehen würden, um irgendwelche Zeichen von den Göttern (Omen) zu interpretieren, da die Römer glaubten, dass die Götter ihre Zustimmung oder Missbilligung mit vorgeschlagenen Handlungen bekannt geben würden. Darüber hinaus führte der vorsitzende Richter in der Nacht vor einem Treffen eine vorläufige Suche nach Vorzeichen (Schirmherrschaft) durch. Bei mehreren bekannten Gelegenheiten nutzten die vorsitzenden Richter die Behauptung ungünstiger Vorzeichen als Vorwand, um eine Sitzung auszusetzen, die nicht so verlief, wie sie es wollten.

Am Tag der Abstimmung versammelten sich die Wähler zum ersten Mal in ihren Versammlungen zur Debatte und zum Wahlkampf. In den Konventionen wurden die Kurfürsten nicht in ihre Kurie eingeteilt. Reden von Privatpersonen wurden nur gehört, wenn es sich bei dem zur Abstimmung stehenden Thema um eine legislative oder gerichtliche Angelegenheit handelte, und selbst dann nur, wenn der Bürger die Erlaubnis des vorsitzenden Richters erhielt. Wenn der Zweck der endgültigen Abstimmung für eine Wahl war, wurden keine Reden von Privatpersonen gehört, und stattdessen nutzten die Kandidaten für das Amt den Konvent, um Wahlkampf zu machen. Während des Konvents wurde der Gesetzentwurf, über den abgestimmt werden sollte, der Versammlung von einem Offizier vorgelesen, der als “Herold” bekannt ist. Dann musste die Reihenfolge der Abstimmung festgelegt werden. Eine Urne wurde hereingebracht, und Lose wurden geworfen, um die Reihenfolge zu bestimmen, in der die Kurien abstimmen sollten.

Die Kurfürsten wurden dann aufgefordert, den Konvent aufzulösen (“geht zu euren getrennten Gruppen”, oder discedite, Quiriten). Die Wähler versammelten sich hinter einem eingezäunten Bereich und stimmten ab, indem sie einen Kieselstein oder einen schriftlichen Stimmzettel in ein geeignetes Gefäß legten. Die Körbe (Cistae), in denen die Stimmen abgegeben wurden, wurden von bestimmten Beamten (den Kustoden) überwacht, die dann die Stimmzettel zählten und die Ergebnisse dem vorsitzenden Richter meldeten. Die Mehrheit der Stimmen in jeder Kurie entschied, wie diese Kurie stimmte. Wenn der Prozess bis zum Einbruch der Dunkelheit nicht abgeschlossen war, wurden die Wähler entlassen, ohne eine Entscheidung getroffen zu haben, und der Prozess musste am nächsten Tag erneut beginnen.

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