Genehmigungen zum Tragen von Schusswaffen und bestimmten Handfeuerwaffenverordnungen (SOR / 98-207)
In der Erwägung, dass der Justizminister gemäß Abschnitt 118 des Feuerwaffengesetzes Fußnote a eine Kopie der vorgeschlagenen Genehmigungen zum Tragen von Schusswaffen und bestimmten Handfeuerwaffenverordnungen im Wesentlichen in der beigefügten Form hatte, die jedem Parlament am 27. November 1996 vorgelegt wurde, wobei das Datum mindestens 30 Sitztage vor das Datum dieser Bestellung;
Daher erteilt Seine Exzellenz der Generalgouverneur im Rat auf Empfehlung des Justizministers gemäß Abschnitt 117 des Firearms Acta hiermit die beigefügten Genehmigungen zum Führen von eingeschränkten Schusswaffen und bestimmten Handfeuerwaffenvorschriften.
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- Auslegung
- TEIL 1UMSTÄNDE, in denen eine Person eingeschränkte Schusswaffen oder verbotene Handfeuerwaffen für die Zwecke von Abschnitt 20 des Gesetzes benötigt
- Schutz des Lebens
- Rechtmäßiger Beruf oder Beruf
- TEIL 2genehmigungen zum Tragen von
- Ausgabe
- Erneuerung
- Anzahl der Schusswaffen
- Bedingungen
- Widerruf
- Verweigerung oder Widerruf
Auslegung
1 Die Begriffsbestimmungen in diesem Abschnitt finden in dieser Verordnung Anwendung.
Gesetz
Gesetz bedeutet das Waffengesetz. (Loi)
holster
Holster bezeichnet ein Holster, das an einem Gürtel getragen oder an einem Körper befestigt werden kann und mit einer Befestigungsvorrichtung ausgestattet ist, die eine Schusswaffe sicher halten kann. (étui)
verbotene Handfeuerwaffe
verbotene Handfeuerwaffenbedeutet eine Pistole nach Absatz (a) der Definition verbotene Schusswaffe in Unterabschnitt 84 (1) des Strafgesetzbuches. (arme de poing prohibiée)
- SOR/2004-267, s. 1
TEIL 1UMSTÄNDE, in denen eine Person eingeschränkte Schusswaffen oder verbotene Handfeuerwaffen für die Zwecke von Abschnitt 20 des Gesetzes benötigt
Schutz des Lebens
2 Für die Zwecke von Abschnitt 20 des Gesetzes sind die Umstände, unter denen eine Person eingeschränkte Schusswaffen oder verbotene Handfeuerwaffen benötigt, um das Leben dieser Person oder anderer Personen zu schützen, wo
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( a) das Leben dieser Person oder anderer Personen durch eine oder mehrere andere Personen in unmittelbarer Gefahr ist;
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( b) der polizeiliche Schutz unter den gegebenen Umständen nicht ausreicht; und
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( c) Der Besitz einer eingeschränkten Schusswaffe oder einer verbotenen Pistole kann vernünftigerweise gerechtfertigt sein, um die Person oder andere Personen vor Tod oder schwerer Körperverletzung zu schützen.
Rechtmäßiger Beruf oder Beruf
3 Für die Zwecke von Abschnitt 20 Des Gesetzes sind die Umstände, unter denen eine Person eingeschränkte Schusswaffen oder verbotene Handfeuerwaffen zur Verwendung in Verbindung mit ihrem rechtmäßigen Beruf oder Beruf benötigt, wo
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( a) Die Haupttätigkeit der Person besteht in der Handhabung, dem Transport oder dem Schutz von Bargeld, Handelsinstrumenten oder anderen Gütern von erheblichem Wert, und Schusswaffen sind erforderlich, um ihr Leben oder das Leben anderer Personen zu schützen handhabung, Transport oder Schutztätigkeit;
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( b) die Person in einem abgelegenen Wildnisgebiet arbeitet und Schusswaffen zum Schutz des Lebens dieser Person oder anderer Personen vor Wildtieren erforderlich sind; oder
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( c) Die Person beschäftigt sich mit dem Beruf des Fallenstellens in einer Provinz und ist lizenziert oder autorisiert und geschult, wie es die Gesetze der Provinz erfordern.
TEIL 2genehmigungen zum Tragen von
Ausgabe
4 Ein Chief Firearms Officer darf einer Person keine Genehmigung zum Tragen einer bestimmten eingeschränkten Schusswaffe oder verbotenen Pistole erteilen, die unter den in Abschnitt 2 oder Absatz 3 (a) beschriebenen Umständen erforderlich ist, es sei denn, der Chief Firearms Officer stellt fest, dass
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( a) Die Person hat eine Ausbildung in Schusswaffenkenntnissen und in der Anwendung von Gewalt, die für die Verwendung der Schusswaffe unter diesen Umständen angemessen ist, erfolgreich abgeschlossen; und
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( b) die Schusswaffe ist unter diesen Umständen angemessen.
- SOR/2004-267, s. 2
Erneuerung
4.1 Für die Zwecke von Unterabschnitt 67 (1) des Gesetzes wird die Art und Weise, in der eine Genehmigung zur Beförderung erneuert wird, in derselben Weise erneuert, in der sie ausgestellt werden kann.
- SOR/2004-267, s. 2
Anzahl der Schusswaffen
5 Eine Genehmigung zum Tragen kann den Besitz einer oder mehrerer eingeschränkter Schusswaffen oder verbotener Handfeuerwaffen für die Zwecke von Abschnitt 20 des Gesetzes genehmigen.
Bedingungen
6 Ein leitender Feuerwaffenoffizier, der eine Genehmigung zum Führen ausstellt, muss ihm die folgenden Bedingungen beifügen:
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( a) wenn die Person berechtigt ist, mehr als eine eingeschränkte Schusswaffe oder eine verbotene Pistole für die Zwecke von Abschnitt 20 des Gesetzes zu besitzen, dass die Person nicht mehr als eine davon gleichzeitig trägt;
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( b) dass die eingeschränkte Schusswaffe oder die verbotene Pistole in einem Holster getragen wird;
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( c) wenn die Person es zum Zwecke eines rechtmäßigen Berufs oder Berufs benötigt, dass die Person den Chief Firearm Officer benachrichtigt, wenn die Person aufhört, in dem rechtmäßigen Beruf oder Beruf beschäftigt oder beschäftigt zu sein oder den Arbeitgeber wechselt; und
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( d) wenn die Person es für den in Absatz 3 (a) beschriebenen Zweck verlangt, dass die Person eine Uniform trägt.
Widerruf
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7 (1) Ein Chief Firearms Officer, der die Genehmigung einer Person zum Tragen erteilt, widerruft sie, wenn
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( a) die Lizenz der Person zum Besitz einer der in der Genehmigung genannten Schusswaffen widerrufen wird oder ihr Ablaufdatum erreicht; oder
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( b) Dem Chief Firearms Officer wird bewusst, dass sich der physische oder psychische Zustand der Person in einem Ausmaß verschlechtert hat, das die Sicherheit der Person oder einer anderen Person beeinträchtigen kann.
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(2) Ein Chief Firearms Officer, der die Genehmigung einer Person zum Führen eines rechtmäßigen Berufs oder Berufs erteilt, widerruft sie, wenn die Person aufhört, in dem rechtmäßigen Beruf oder Beruf beschäftigt oder beschäftigt zu sein.
Verweigerung oder Widerruf
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8 (1) Wenn ein Chief Firearms Officer beschließt, die Erteilung einer Genehmigung zum Tragen zu verweigern oder eine Genehmigung zum Tragen zu widerrufen, Der Chief Firearms Officer teilt dem Antragsteller oder Inhaber der Genehmigung zum Tragen die Entscheidung mit.
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(2) Die Mitteilung muss Gründe für die Entscheidung enthalten.
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(3) Ein Chief Firearms Officer muss keine Informationen offenlegen, deren Offenlegung die Sicherheit einer Person gefährden könnte.
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9 (1) Eine Mitteilung über eine Entscheidung, die Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung zu verweigern, ist ausreichend gegeben, wenn die Mitteilung an den Antragsteller für die Genehmigung zur Beförderung an seiner im Antrag auf Genehmigung angegebenen Adresse gerichtet ist oder, wenn die Person den Chief Firearms Officer über eine Änderung dieser Adresse informiert hat, an der neuen Adresse, und es ist
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( a) per Post gesendet werden; oder
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( b) auf elektronischem Wege übertragen, die eine Papieraufzeichnung erzeugen kann.
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(2) Eine Mitteilung über die Entscheidung, eine Genehmigung zum Tragen zu widerrufen, ist ausreichend, wenn die Mitteilung an den Inhaber der Genehmigung an die im Antrag auf Genehmigung angegebene Adresse gerichtet ist oder, wenn die Person den Chief Firearms Officer über eine Änderung dieser Adresse informiert hat, an die neue Adresse, und die Mitteilung ist an den Inhaber der Genehmigung gerichtet
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( a) persönlich geliefert, zu jeder Zeit, die unter den gegebenen Umständen angemessen ist;
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( b) per Einschreiben oder Kurier; oder
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( c) auf elektronischem Wege übertragen, die eine Papieraufzeichnung erzeugen kann.
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(3) Die Mitteilung gilt als eingegangen
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( a) am Tag der Lieferung, wenn persönlich geliefert;
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( b) am fünften Werktag, ausgenommen Samstage und Feiertage, nach
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( i) das Poststempeldatum, wenn es per Post versandt wird, und
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( ii) das Versanddatum auf dem Frachtbrief, wenn es per Kurier versandt wird; und
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( c) am Tag der Übermittlung, wenn die Übermittlung auf elektronischem Wege erfolgt.
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