Kapitel 15.24 CLEARING, GRADING UND REGENWASSERMANAGEMENT*

Kapitel 15.24CLEARING, GRADING UND REGENWASSERMANAGEMENT*

Abschnitte:

15.24.010 Zweck und Absicht.

15.24.020 Planung, Bau und Instandhaltung – Allgemeine Anforderungen.

15.24.030 Direktor.

15.24.040 Erteilung von Genehmigungen.

15.24.050 Genehmigungspflichtige Tätigkeiten.

15.24.055 Aktivitäten, für die keine Rodung, Einstufung und Regenwassergenehmigung erforderlich ist.

15.24.060 Klassifizierung von Rodung, Einstufung und Regenwassermanagement Bautätigkeiten.

15.24.070 Grobe Sortierprojekte.

15.24.080 Anforderungen an Konstruktion und Bau.

15.24.082 Grenzen für topografische Änderungen (Schneiden und Füllen).

15.24.084 Abweichungen.

15.24.089 Abweichungen.

15.24.090 Aufgehoben.

15.24.095 Leistungsstandards für Bohrlochkopf und Grundwasserschutz.

15.24.100 Durchsetzung – Autorisierung.

15.24.110 Inspektion.

15.24.120 Arbeitsaufträge stoppen.

15.24.130 Aussetzung oder Widerruf der Genehmigung.

15.24.140 Strafe für Verstoß.

15.24.150 Restaurierung.

15.24.160 Meldung der Nichteinhaltung.

15.24.170 Strafen.

15.24.180 Bearbeitungsgebühren.

15.24.190 Genehmigungsgebühren.

15.24.200 Inspektionsgebühren.

*Vorherige Gesetzgebung: Ords. 1877, 2180 und 2215. Früher Kapitel 20E.90 RCDG.

15.24.010 Zweck und Absicht.

Der Zweck des Clearing, Grading, und Regenwasser-Management-Code ist: schutz von Leben, Eigentum, öffentlicher Gesundheit und allgemeinem Wohlergehen; Minimierung der Verschlechterung der Wasserqualität; Verhindern Sie eine übermäßige Sedimentation oder Erosion durch Oberflächengewässer; und verhindern Sie die Entstehung öffentlicher Belästigungen wie Verschmutzung der Oberfläche oder des Grundwassers. Außerdem, Dieser Abschnitt soll die Auswirkungen der Landentwicklung verringern; Erhaltung und Verbesserung des Lebensraums von Wildtieren in und entlang von Oberflächengewässern; Verbesserung der ästhetischen Qualität der Gebietsgewässer; Erosion minimieren; Bäume erhalten; und natürliche topografische Merkmale bewahren. Diese Vorschriften konzentrieren sich auf die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen im Zusammenhang mit Clearing-, Einstufungs- und Regenwasseraktivitäten und nicht auf die Sanierung nachteiliger Auswirkungen nach deren Auftreten. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.020 Entwurf, Bau und Wartung – Allgemeine Anforderungen.

(1) Die Planung, der Bau und die Instandhaltung aller Clearing-, Sortier- und Regenwassermanagementsysteme und -einrichtungen müssen den Anforderungen und Konstruktionsstandards entsprechen, die in allen folgenden Dokumenten enthalten sind:

(a) Dieses Kapitel.

(b) Aufgehoben durch Ord. 2860.

(c) Aufgehoben durch Ord. 2860.

(d) Das Stormwater Technical Notebook, das das Washington State Department of Ecology 2012 Stormwater Management Manual für Western Washington in der im Dezember 2014 geänderten Fassung lokal übernimmt und ändert (“2014 SWMMWW” für den Rest dieses Kapitels).

(e) Stadt Redmond Standardspezifikationen und Details.

(f) Die 2014 SWMMWW.

(2) Der Direktor für öffentliche Arbeiten erstellt und verabschiedet Bauvorschriften, Entwurfsnormen und Einzelheiten für die Räumung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung. Der Direktor für öffentliche Arbeiten hat die Befugnis, Änderungen vorzunehmen, wenn die örtlichen Bedingungen dies rechtfertigen. Die Spezifikationen, Konstruktionsdetails und Änderungen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für diese Dokumente kann eine vom Direktor für öffentliche Arbeiten festgelegte Gebühr erhoben werden.

(3) Im Falle von Konflikten zwischen den in Unterabschnitt (1) dieses Abschnitts aufgeführten Dokumenten werden Konflikte durch Anwendung der folgenden Rangfolge gelöst:

(a)Dieses Kapitel;

(b) Das Technische Notizbuch für Regenwasser;

(c) Standardspezifikationen und -details der Stadt Redmond;

(d) Die 2014 SWMWW. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.030 Direktor.

Nur für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet “Direktor” den Direktor der Abteilung für öffentliche Arbeiten oder seinen Bevollmächtigten. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.040 Erteilung von Genehmigungen.

(1) Regulierte Clearing-, Grading- und / oder Regenwasseraktivitäten im Sinne von RMC 15.24.050 erfordern die Genehmigung der Stadt und die Erteilung der entsprechenden Genehmigung (en), bevor eine der regulierten Aktivitäten eingeleitet wird.

(2) Spekulatives Clearing und Grading ist verboten.

(3) Für regulierte Tätigkeiten bedeutet “Stadtgenehmigung” die Genehmigung geeigneter Pläne, die vom Ingenieur / den Ingenieuren des Antragstellers erstellt wurden und auf die Einhaltung der in diesem Kapitel unter RMC 15.24.020 festgelegten Anforderungen und Konstruktionsstandards hinweisen. Die Genehmigung ist durch die Unterschrift des Direktors oder Beauftragten für öffentliche Arbeiten nachzuweisen. Sobald die Pläne genehmigt sind, kann von der Stadt eine Genehmigung erteilt werden. Gebühren für die Planprüfung und Genehmigungsbearbeitung können gemäß einer gesonderten Verordnung erhoben werden. Die erteilten Genehmigungen werden während der laufenden Arbeiten jederzeit auf der Baustelle veröffentlicht. Um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Arbeiten vor Ort den genehmigten Plänen entsprechen, werden die zulässigen Aktivitäten von der Stadt während des Baus überprüft. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.050 Aktivitäten, die Genehmigungen erfordern.

Alle unten aufgeführten Baumaßnahmen zur Rodung, Einstufung oder Regenwasserbewirtschaftung erfordern genehmigte Pläne und eine Genehmigung (en). Die Schwellenwerte werden für einen Zeitraum von einem Jahr für einen bestimmten Standort kumuliert.

(1) Clearing von 7.000 Quadratfuß Landfläche oder mehr.

(2) Erdarbeiten von 50 Kubikmetern oder mehr. Dies bedeutet jede Aktivität, die 50 Kubikmeter Erde bewegt, unabhängig davon, ob das Material ausgegraben oder gefüllt wird und ob das Material auf die Baustelle gebracht, von der Baustelle entfernt oder auf der Baustelle bewegt wird.

(3) Entfernung von 11 oder mehr Bäumen mit einem Durchmesser von sechs Zoll oder mehr. Der Baumdurchmesser wird vier Fuß über dem Boden gemessen. Die Entfernung von 10 oder weniger Bäumen ist in Redmond Zoning Code Kapitel 21.72 geregelt.

(4) Jede Räumung oder Einstufung innerhalb eines kritischen Bereichs oder Puffers eines kritischen Bereichs. Kritische Bereiche sind in Redmond Zoning Code Kapitel 21.64, Kritische Bereiche definiert. Jede Störung der Vegetation in kritischen Bereichen und deren entsprechenden Puffern wird auch durch Redmond Zoning Code Kapitel 21.64, Kritische Bereiche geregelt. Beachten Sie, dass nach diesem Kapitel eine Rodungsgenehmigung für Arbeiten an steilen Hängen zuerst mit RZC 21.76.070 (E), Änderung geologischer Gefahrenbereiche, übereinstimmen muss.

(5) Jede Änderung der bestehenden Steigung um vier Fuß oder mehr. Dieses Kriterium gilt für alle permanenten Gehaltsänderungen und Gehaltsänderungen über längere Zeiträume (60 Tage oder länger), die sich außerhalb der Strukturabdrücke befinden.

(6) Jede Arbeit innerhalb einer einheimischen Wachstumsschutzdienstbarkeit oder eines Gebiets, einer öffentlichen Dienstbarkeit, eines städtischen Trakts oder eines städtischen Vorfahrtsrechts. Jede Rodung, Einstufung oder Landschaftsgestaltung muss vor dem Bau vom Department of Public Works genehmigt werden.

(7) Die Schaffung oder Hinzufügung neuer, ersetzter oder neuer plus ersetzter harter Oberflächen in Höhe von 2.000 Quadratfuß oder mehr. Harte Oberflächen umfassen undurchlässige Oberflächen (definiert in RZC 21.78), begrünte Dächer und durchlässige Pflaster.

(8) Jeder Bau von öffentlichen Entwässerungsanlagen, die der Stadt gehören oder von ihr betrieben werden.

(9) Jeder Bau von privaten Regenentwässerungsrohren mit einem Durchmesser von 12 Zoll oder größer.

(10) Jede Änderung oder Konstruktion, die sich auf eine in Privatbesitz befindliche / betriebene Durchflusskontrolleinrichtung oder Abflussbehandlungseinrichtung auswirkt. (Beinhaltet keine Wartung oder Reparatur des in zuvor genehmigten Plänen definierten Zustands.) (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011; Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.055 Aktivitäten, die keine Clearing-, Grading- und Regenwassergenehmigung erfordern.

(1) Alle Bautätigkeiten zur Rodung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung, die keine der oben aufgeführten Schwellenwerte beinhalten, erfordern keine von der Stadt genehmigten Pläne zur Rodung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung oder eine Genehmigung, müssen jedoch die in RMC 15.24.020 festgelegten Anforderungen erfüllen.

(2) Aktivitäten, für die keine genehmigten Pläne oder Genehmigungen erforderlich sind, müssen weiterhin BMPs zum Schutz der Wasserqualität bereitstellen und installieren.

(3) Die folgenden Tätigkeiten sind in diesem Kapitel nicht geregelt, auch wenn die Kriterien in RMC 15.24.050 überschritten werden:

(a) Landwirtschaftliche Bewirtschaftung bestehender bewirtschafteter Flächen.

(b) Friedhofsgräber mit weniger als 50 Kubikmetern Aushub und zugehöriger Befüllung pro Friedhofsgrundstück.

(c) Öffentliche Pflasterwartung wie Schlagloch- und Vierkantpflaster, Überlagerung vorhandener Asphalt- oder Betonpflaster mit Asphalt oder Beton, ohne den Abdeckungsbereich zu erweitern, Schulterabstufung, Umgestaltung / Umstufung von Entwässerungssystemen, Rissversiegelung, Oberflächenbehandlung mit Sachmaterial ohne Erweiterung des Straßenprismas, Pflasterschutzaktivitäten, die das Straßenprisma nicht erweitern, und Vegetationspflege.

(d) Öffentliche unterirdische Versorgungsprojekte, die die Bodenoberfläche durch Sachmaterial oder Materialien mit ähnlichen Abflusseigenschaften ersetzen, unterliegen nur der Mindestanforderung # 2, Verhinderung der Verschmutzung durch Bauregenwasser. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.060 Klassifizierung von Clearing, Einstufung und Regenwassermanagement Bautätigkeiten.

(1) Eine Genehmigung für die Rodung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung kann als Bestandteil einer Baugenehmigung oder einer anderen Genehmigung und nicht als separate Genehmigung betrachtet werden, wenn von der Stadt genehmigte Zeichnungen für solche Aktivitäten in der anderen Genehmigung enthalten sind.

(2) Der Direktor legt fest, welche Einreichungs- und Antragsunterlagen für einen vollständigen Antrag erforderlich sind, einschließlich der Art der Einreichungen, des erforderlichen Detaillierungsgrads, der Mindestqualifikationen der Ersteller technischer Dokumente und der Anzahl der einzureichenden Kopien.

(3) Clearing-, Grading- und Regenwasserbewirtschaftungsaktivitäten werden nach Art, Ort und Zeitpunkt der vorgeschlagenen Entwicklungstätigkeit klassifiziert. Tabelle 1 umreißt die Klassifikationen für Clearing-, Grading- und Regenwasserbewirtschaftungsaktivitäten und gibt einen kurzen Überblick über die Verarbeitung. Für Projekte können auch andere städtische Prozesse, Genehmigungen und Genehmigungen erforderlich sein. Der Direktor kann Klassifizierungen und Genehmigungsbearbeitungsschritte für vorgeschlagene Projekte anpassen, die nachweislich in mehreren Klassifizierungen enthalten sind oder anderweitig nicht gemäß den in Tabelle 1 aufgeführten Kriterien angemessen klassifiziert sind, und gegebenenfalls Verarbeitungsschritte und Gebühren anpassen.

(4) Projektklassifizierungs- und Verarbeitungstabelle.

Tabelle 1

Projektklassifizierung

Typische Art der
Entwicklungstätigkeit

Stadt Genehmigung, die Clearing erlaubt, Einstufung und Regenwassermanagement Bau*

Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren für Clearing, Grading und Regenwassermanagement Bau

Bauprojekte

Einfamilien-, Duplexbau, Gewerbe-, Industrie- und Mehrfamilienbau, Ergänzungen

Gebäude Genehmigung

Rodung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung werden in Verbindung mit den Baugenehmigungsplänen überprüft. Einfamilien- und Maisonetten werden von den Abteilungen Bau und Bauen überprüft, alle anderen Projekte werden von der Abteilung Entwicklungsdienstleistungen überprüft

Entwicklungsprojekte

Unterteilung, Versorgungsbau außerhalb der Stadt Vorfahrt

Genehmigte Zivilzeichnungen

Clearing, Grading und Regenwasser-Management-Aktivitäten werden von der Development Services Division als alle oder einen Teil der Website Verbesserungspläne überprüft

Vorfahrtsprojekte

Bautätigkeiten ganz oder teilweise innerhalb der Stadt vorfahrtsberechtigt

Straßennutzungsgenehmigung

Clearing-, Grading- und Regenwasserbewirtschaftungsaktivitäten werden im Rahmen des Projekts von der Abteilung Development Services überprüft

Rough Grading Projekte

Rodung und / oder Einstufung eines Standorts vor allen endgültigen Genehmigungen des gesamten Projekts

Grobe Sortiergenehmigung

Clearing- und Grading-Aktivitäten werden von den Development Services überprüft Division vor anderen Site-Verbesserungsplänen. Für die Erstellung von groben Einstufungsplänen sind besondere Bedingungen zu erfüllen (siehe RMC 15.24.070).

Clearing- und Grading-Projekte

Nur Clearing- und Grading-Projekte, einschließlich Landschaftsprojekte (siehe RMC 15.24.050 für die Mindestschwellenwerte, die eine Clearing- und Grading-Genehmigung auslösen)

Clearing- und Grading-Genehmigung

Clearing- und Grading-Aktivitäten werden von der Division Development Services überprüft.

* Der Bau ist nur zulässig, wenn genehmigte Pläne für die Räumung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung mit der entsprechenden in der Tabelle aufgeführten Genehmigung erteilt werden.

(Verordnung 2860 § 3 (Teil), 2016: Verordnung 2532 § 2 (Teil), 2010: Verordnung. 2218 § 1, 2004)

15.24.070 Grobe Grading-Projekte.

(1) Voraussetzungen für die grobe Einstufung. Der Technische Ausschuss entscheidet, ob eine grobe Einstufung für ein Projekt genehmigt wird. Um eine Genehmigung für eine grobe Einstufungsgenehmigung für ein Projekt zu erhalten, müssen mindestens alle folgenden Punkte bearbeitet und genehmigt worden sein:

(a) Schließen Sie die erste Runde des koordinierten Zivilprüfungsprozesses ab.

(b) SEPA-Überprüfung für das gesamte Projekt abgeschlossen (falls erforderlich).

(c) Baupläne für Rodung, Einstufung und vorübergehenden Erosionsschutz.

(d) Lösung aller Durchführbarkeitsprobleme des Projekts (d. H. Erforderliche Dienstbarkeiten außerhalb des Standorts, erhebliche Probleme bei der Planung von Versorgungsunternehmen usw.).

(2) Grobe Sortierung Anwendung. Nach Abschluss der oben genannten Voraussetzungen sind gegebenenfalls die folgenden Informationen einzureichen, damit ein Antrag auf grobe Einstufung als vollständig gilt:

(a) Grobe Einstufungszeichnungen und unterstützende Informationen, die von einem professionellen Bauingenieur abgestempelt und unterzeichnet wurden.

(b) Eindeutige Identifizierung aller im Rahmen des groben Bewertungsantrags vorgeschlagenen Arbeiten.

(c) Eindeutige Identifizierung bestehender und vorgeschlagener Gehalte.

(d) Eindeutige Identifizierung aller Bereiche, die gestört werden.

(e) Identifizierung der vorgeschlagenen Erdbaumenge.

(f) Identifizierung der vorgeschlagenen Erosionsschutzmaßnahmen.

(g) Ein Erosionsschutzplan, der gemäß den technischen Spezifikationen und Details des Regenwassernetzes und der Stadt Redmond erstellt wurde.

(h) Zahlung der entsprechenden Planprüfungsgebühren.

(i) Vor Erteilung von Genehmigungen für die grobe Einstufung, akzeptable Sicherung der Wiederherstellung des Standorts (Bindung, Bareinlagen usw., wie vom Technischen Ausschuss festgelegt) wird mit der Stadt gebucht werden. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.080 Anforderungen an Design und Konstruktion.

Die Stadt übernimmt hiermit die Schwellenwerte, Definitionen und Mindestanforderungen, die in Anhang 1 der kommunalen Regenwassergenehmigung der Phase II von Western Washington enthalten sind, einschließlich der zwingenden Bestimmungen des SWMMWW von 2014. Lokale Änderungen und Anwendung der Definitionen, Schwellenwerte und Mindestanforderungen in Redmond finden Sie im technischen Notizbuch für Regenwasser. Redmond Zonencode 21.17.010.E Details Anforderungen für die Regenwasserbewirtschaftung zu planen.

Der Direktor kann zusätzliche Kontrollen oder geänderte Mindestanforderungen für bestimmte Projekte oder Gebiete auf der Grundlage genehmigter interlokaler Vereinbarungen, genehmigter Betriebsrichtlinien der Abteilung, festgestellter Kapazitätsbeschränkungen, erheblicher Erosionspotenziale oder saisonaler Faktoren verlangen. Die Mindestanforderungen sind:

(1) Aufgehoben durch Ord. 2860.

(2) Aufgehoben durch Ord. 2860.

(3) Mindestanforderung 1 – Regenwasser-Lageplan. Der Bericht wird Standortplanungsanforderungen, BMP-Auswahlkriterien, BMP-Entwurfskriterien, BMP (einschließlich Low-Impact Development “LID”) -Infeasibilitätskriterien, LID-konkurrierende Bedarfskriterien und BMP-Einschränkungen in Kapitel 3 von Band I des SWMMWW 2014 mit lokalen Änderungen im technischen Notizbuch für Regenwasser enthalten.

(4) Mindestanforderung 2 – Bauplan zur Vermeidung von Regenwasserverschmutzung. Bau Temporäre Erosions- und Sedimentkontrollen sind für alle Projekte aller Größen erforderlich, um die Erosion und den Transport von Sedimenten zu minimieren. Für Projekte, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April stattfinden, könnte ein Nasswetterplan und ein saisonaler Aussetzungsplan von der Stadt verlangt werden. Anforderungen und Genehmigungsverfahren für einen Nasswetterplan und einen saisonalen Aussetzungsplan finden Sie im technischen Notizbuch für Regenwasser. Washington Department of Ecology kann eine NPDES Bau Regenwasser allgemeine Genehmigung erfordern, je nach Projekt. Auf Wunsch des Direktors werden der Stadt auch die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen und Berichte vorgelegt.

(5) Mindestanforderung 3 – Quellenkontrollen. “Anwendbare” und “empfohlene” Quellenkontrollen in Band IV des SWMMWW 2014 sind in Redmond erforderlich und werden im Lageplan (Mindestanforderung 1) und im Betriebs- und Wartungshandbuch dokumentiert, wenn Mindestanforderung 9 erforderlich ist.

(6) Mindestanforderung 4 – Natürliche Entwässerungsmuster müssen beibehalten werden. Die Einleitungen aus dem Projektstandort müssen so weit wie möglich am natürlichen Standort erfolgen. Die Art und Weise, wie der Abfluss vom Projektstandort abgeleitet wird, darf keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die stromabwärts gelegenen Vorfluter und die Gefälleeigenschaften haben. Alle Abflüsse erfordern Energiedissipation.

(7) Mindestanforderung 5 – Vor-Ort-Regenwassermanagement (LID) ist für alle Standorte erforderlich, die: 2.000 Quadratmeter oder mehr an neuen und ersetzten harten Oberflächen ergeben; Konvertieren Sie 3/4 Hektar oder mehr Vegetation in Rasen oder Landschaftsfläche oder konvertieren Sie 2,5 Hektar oder mehr einheimische Vegetation in Weideflächen. Projekte, die diese Anforderung erfüllen, müssen den Regenwasserabfluss vor Ort so weit wie möglich infiltrieren, zerstreuen und zurückhalten, ohne Überschwemmungen, Grundwasserverunreinigungen oder Erosionsschäden zu verursachen.

(8) Mindestanforderung 6 – Abflussbehandlung. Abfluss wird durch dauerhafte Abflussbehandlungsanlagen von allen Projekten behandelt, in denen die Summe der Verschmutzung, die harte Oberflächen erzeugt, 5.000 Quadratfuß oder mehr in einem Schwellenentladungsbereich ist oder die Gesamtverschmutzung, die durchlässige Oberflächen erzeugt, 3/4 Morgen oder mehr in einem Schwellenentladungsbereich ist und die durchlässigen Oberflächen Abfluss erzeugen, der in eine natürliche oder künstliche Beförderung eintritt.

(9) Mindestanforderung 7 – Flusskontrolle. Der Abfluss muss von permanenten Durchflusskontrolleinrichtungen aus allen Projekten gesteuert werden, bei denen die Gesamtzahl der wirksamen undurchlässigen Oberflächen in einem Schwellenabflussgebiet 10.000 Quadratfuß oder mehr beträgt oder das Projekt 3/4 Hektar oder mehr Vegetation in einem Schwellenabflussgebiet in Rasen oder Landschaft umwandelt und Abfluss erzeugt, der in ein natürliches oder künstliches Fördermittel gelangt, oder das Projekt wandelt 2,5 Hektar oder mehr einheimischer Vegetation in einem Schwellenabflussgebiet in Weideflächen um und erzeugt Abfluss, der in ein natürliches oder künstliches Fördermittel gelangt. Durchflusskontrolleinrichtungen sind auch erforderlich, wenn die Kombination von harten Oberflächen und umgebauter Vegetation in einem Schwellenabflussbereich eine Zunahme von 0,10 Kubikfuß pro Sekunde (cfs) oder mehr in der 100-Jahres-Durchflussfrequenz verursacht, wie sie vom Western Washington Hydrology Model oder einem anderen genehmigten Modell unter Verwendung von einstündigen Zeitschritten geschätzt wird (oder 0,15 cfs-Zunahme oder mehr unter Verwendung von 15-Minuten-Zeitschritten). Einige Projekte sind von der Flusskontrolle ausgenommen. Im Regenwasser-Notizbuch finden Sie Bereiche, die von der Flusskontrolle ausgenommen sind, und Bereiche, in denen Vorentwicklungsbedingungen als Weide modelliert werden können. Der vorentwickelte Zustand für alle anderen Gebiete ist bewaldet. Liegenschaften stromabwärts von Entwicklungsstandorten müssen vor Erosion geschützt werden, da das Volumen zunimmt, Geschwindigkeit, und Spitzenflussrate des Regenwasserabflusses aus dem vorgeschlagenen Projekt.

(10) Mindestanforderung 8 – Feuchtgebietsschutz. Projekte, die Abflussbehandlungsanlagen oder Durchflusskontrolleinrichtungen in 15.24.080 Absätze 8 und 9 auslösen und in ein Feuchtgebiet einleiten, müssen den Leitblättern # 1 bis # 3 in Anlage I-D des SWMMWW 2014 entsprechen.

(11) Mindestanforderung 9 – Betrieb und Wartung. Permanente Regenwasseranlagen, die durch die Mindestanforderungen 5, 6 und 7 ausgelöst werden, müssen für eine regelmäßige Wartung ausgelegt sein. Projektspezifische Betriebs- und Wartungshandbücher werden zur Überprüfung und Genehmigung mit dem Regenwasser-Lageplan eingereicht und enthalten eine Dokumentation der anwendbaren und empfohlenen Quellcodeverwaltungs-BMPs. Wartung ist gemäß RMC 13.06.068 erforderlich. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011; Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.082 Topographische Änderung (Schnitt und Füllung) Grenzen.

(1) Die topografische Änderung ist in Redmond wie folgt begrenzt:

(ein) Innerhalb des Bauarbeitsbereichs (Gebäudefläche plus 10 Fußpuffer), Dieses Kapitel beschränkt keine vorübergehenden oder dauerhaften Schnitte oder Füllungen (auch bei Vorhandensein bedeutender Bäume).

(b) Außerhalb des Bauarbeitsbereichs und dort, wo keine bedeutenden Bäume vorhanden sind, beträgt die maximal zulässige vertikale Tiefe oder Höhe eines Schnitts oder einer Füllung insgesamt 8 vertikale Fuß.

(c) Außerhalb des Bauarbeitsbereichs und dort, wo bedeutende Bäume, die zur Rettung bestimmt sind, vorhanden sind, dürfen die Sorten nicht innerhalb von 5 Fuß von der Tropflinie des Baumes geändert werden.

(d) Schnitt- oder Füllschrägen dürfen 33 Prozent (3H:1V) nicht überschreiten. Schnitt- und Füllschrägen innerhalb der Vorfahrt können jedoch mit (2H:1V) ausgelegt werden. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016)

15.24.084 Abweichungen.

(1) Abweichungen, die vom Department of Ecology als Anpassungen bezeichnet werden, sind Genehmigungen, die vom Technischen Ausschuss oder vom Technischen Überprüfungsausschuss erteilt wurden, um von den in RMC 15.24.080, 15.24.082 oder im Technischen Notizbuch für Regenwasser festgelegten Regenwasseranforderungen für Planung und Bau abzuweichen. Abweichungen müssen ein gleichwertiges (oder verbessertes) Umweltschutzniveau bieten. Abweichungen werden durch Antrag einer allgemeinen Entwicklungsgenehmigung und Entscheidung des Technischen Ausschusses oder des Technischen Überprüfungsausschusses beantragt. Der Antrag auf Abweichungen muss eine klare schriftliche Dokumentation enthalten, in der erläutert wird, wie die vorgeschlagenen Anpassungen die folgenden Kriterien erfüllen:

(a) Einen im Wesentlichen gleichwertigen (oder verbesserten) Umweltschutz bieten, der bei Erfüllung der Standardanforderungen für Regenwasser gewährleistet wäre.

(b) Tontechnische Praktiken widerspiegeln.

(c) Die Ziele der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit, Funktion und Wartung erfüllen.

(d) Vermeiden Sie Schäden an anderen Grundstücken in der Nähe und stromabwärts des Vorschlags.

(2) Der Technische Ausschuss oder der Technische Überprüfungsausschuss kann einige oder alle der angeforderten Anpassungen ablehnen, zusätzliche Informationen einschließlich schriftlicher Unterlagen von qualifizierten Fachleuten anfordern, einige oder alle der angeforderten Anpassungen genehmigen oder bestimmte Teile von Anpassungen genehmigen, entweder in dem angeforderten Umfang oder in reduziertem Umfang. Alle Unterlagen sind vom Antragsteller einzuholen und zu bezahlen. Der Technische Ausschuss oder das Technical Review Board kann auch eine Peer Review verlangen, die erforderlichenfalls vom Antragsteller zu bezahlen ist.

(3) Der Technische Ausschuss oder der Technische Überprüfungsausschuss kann die Abweichung (en) bestimmen, die gemäß Redmond Zoning Code Abschnitt 21.76.070 (AB) (3), Abweichungen und den Kriterien in RMC 15.24.089 verarbeitet werden sollen. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011; Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010)

15.24.089 Abweichungen.

(1) Varianzen sind Genehmigungen, die durch den Varianzprozess der Stadt gemäß Redmond Zoning Code Abschnitt 21.76.070 (AB) (3), Varianzen, erteilt wurden. Abweichungen unter diesem Titel gelten nur für RMC 15.24.080(3), (4), (5), (6), (7), (8), (9), (10), und (11). Die Kriterien für die Genehmigung einer unter diesem Titel beantragten Abweichung umfassen die Entscheidungskriterien in Abschnitt 21.76.070 (AB) (3) des Redmond Zoning Code, Entscheidungskriterien, zusammen mit den folgenden Kriterien:

(a) Die Abweichung kann von der Stadt nur gewährt werden, wenn die Erfüllung der geltenden Standards eine schwere und unerwartete wirtschaftliche Härte nach sich ziehen würde.

(b) Die Abweichung erhöht weder das Risiko für die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen noch schädigt sie andere Grundstücke in der Nähe und / oder stromabwärts oder die Qualität der Gewässer des Staates.

(c) Die Abweichung ist die geringstmögliche Abweichung, die gewährt werden könnte, um die Absicht der im Technischen Notizbuch für Regenwasser aufgeführten Mindestanforderungen zu erfüllen.

(2) Der Antrag auf eine Abweichung muss eine schriftliche Dokumentation zu den oben genannten Entscheidungskriterien und eine schriftliche Dokumentation zu den folgenden Themen enthalten:

(a) Die derzeitige (Vorprojekt-) Nutzung des Standorts und

(b) Wie die Anwendung von Mindestanforderungen die vorgeschlagene Nutzung des Standorts im Vergleich zu Einschränkungen einschränkt, die vor der Annahme der Mindestanforderungen bestanden (1. Oktober 2004), und

(c) Die möglichen verbleibenden Nutzungen des Standorts, wenn die Abweichung nicht von der Stadt gewährt würde, und

(d) Die Nutzungen des Standorts, die vor der Verabschiedung von Mindestanforderungen durch die Stadt zulässig gewesen wären, und

(e) Ein Vergleich des geschätzten Betrags und des Prozentsatzes des Wertverlusts infolge von erfüllung der Mindestanforderungen und

(f) Die Durchführbarkeit, das Projekt so zu ändern, dass es die Mindestanforderungen erfüllt.

(3) Die Stadt erstellt schriftliche Tatsachenfeststellungen, die sich mit jedem der sechs oben genannten Punkte und den Varianzkriterien befassen. Die Stadt veröffentlicht eine rechtliche öffentliche Bekanntmachung über einen Antrag, der eine Abweichung unter diesem Titel beantragt, und veröffentlicht eine rechtliche Bekanntmachung über die Entscheidung der Stadt über den Antrag. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011; Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010)

15.24.090 Befreiung von allgemeinen Designstandards.

Aufgehoben durch Ord. 2532. (Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.095 Bohrlochkopf- und Grundwasserschutzleistungsstandards.

(1) Brunnenbau und -betrieb. Bau- oder Stilllegungsdetails und Registrierungsformulare von Brunnen, die gemäß WAC 173-160 und UIC-Brunnen (Infiltrationsgräben, Trockenbrunnen, Infiltrationsgewölbe) reguliert sind, müssen gemäß WAC 173-218-070 registriert werden. Einzelheiten und Registrierungsformulare sind dem Ministerium für öffentliche Arbeiten innerhalb zur Verfügung zu stellen 60 Tage des Brunnenbaus oder der Stilllegung.

(2) Füllmaterial. Die Platzierung von importiertem kontaminiertem Füllmaterial ist stadtweit verboten. Füllmaterial darf keine Kontaminantenkonzentrationen enthalten, die die in WAC 173-340-740, Model Toxics Control Act, festgelegten Reinigungsstandards für Böden überschreiten, unabhängig davon, ob die Kontamination ganz oder teilweise auf natürliche Hintergrundwerte am Füllort zurückzuführen ist. Übersteigt die Nachweisgrenze (untere Grenze, an der eine Chemikalie durch ein bestimmtes Laborverfahren nachgewiesen werden kann) für eine bestimmte Bodenverunreinigung den in WAC 173-340-740 festgelegten Bereinigungsstandard für Boden, so ist die Nachweisgrenze der Standard für die Qualität des Füllmaterials. Das Füllmaterial muss frei von Bau-, Abbruch- und Rodungsabfällen sein, einschließlich recyceltem Betonschutt und Asphalt.

(a) Füllmaterialien in Mengen von mehr als 10 Kubikmetern, die direkt auf oder im Boden platziert werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

(i) Der Abteilung für öffentliche Arbeiten ist eine Erklärung zur Quelle des Füllmaterials vorzulegen, die von der Abteilung vor der Bevorratung oder Einstufung importierter Füllmaterialien am Standort überprüft und akzeptiert wird. Die Quellenerklärung muss von einem im Bundesstaat Washington zugelassenen professionellen Ingenieur, Geologen, Ingenieurgeologen oder Hydrogeologen ausgestellt werden, der die Einhaltung der Standards des Model Toxics Control Act durch die Quelle nachweist. Die Quellenangabe ist für jeden anderen Quellenstandort erforderlich, von dem Daten abgerufen werden.

(ii) Analyseergebnisse, aus denen hervorgeht, dass Füllmaterialien die in WAC 173-340-740 festgelegten Reinigungsstandards nicht überschreiten, können anstelle einer Angabe zur Quelle des Füllmaterials verwendet werden, sofern die regulierte Einrichtung dem Direktor für öffentliche Arbeiten einen Probenahmeplan vorlegt, der vom Direktor für öffentliche Arbeiten genehmigt wird. Die regulierte Einrichtung muss sich dann an den genehmigten Probenahmeplan halten und Analysedaten vor Ort aufbewahren und für mindestens fünf Jahre ab dem Datum der Annahme der Abfüllung zur Inspektion zur Verfügung stellen.

(b) Das Department of Public Works kann eine Füllmaterialquellenerklärung akzeptieren, die keine Ergebnisse der Probenahme und Analyse importierter Füllungen enthält, wenn es feststellt, dass ausreichende Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, dass der Quellort frei von Verunreinigungen ist. Zu diesen Informationen können gehören, sind aber nicht beschränkt auf:

(i) Ergebnisse von Feldtests von Erdmaterialien, die auf den Standort importiert werden sollen, mit Instrumenten, die das Vorhandensein von Verunreinigungen nachweisen können; oder

(ii) Ergebnisse früherer Probenahmen und Analysen von Erdmaterialien, die auf den Standort importiert werden sollen.

(c) Eine Angabe der Füllmaterialquelle ist nicht erforderlich, wenn Dokumente bestätigen, dass importierte Füllungen von einer vom Verkehrsministerium des US-Bundesstaates Washington genehmigten Quelle stammen.

(d) Der Direktor für öffentliche Arbeiten ist befugt, Korrekturmaßnahmen in Bezug auf nicht konforme Füllmaterialien, einschließlich unabhängiger Probenahmen und Analysen, zu verlangen, wenn der Eigentümer oder Betreiber solche Maßnahmen nicht rechtzeitig durchführt. Der Eigentümer oder Betreiber ist für alle Kosten verantwortlich, die der Stadt bei der Durchführung solcher Aktivitäten entstehen.

(3) Kathodischer Schutz Brunnen. Entwürfe für kathodische Schutzbohrungen sind der Stadt vor Beginn der Bohrungen zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen. Kathodenschutzbrunnen sind so zu bauen, dass Folgendes nicht auftritt:

a) Vertikale Querverbindung von Grundwasserleitern, die normalerweise durch Begrenzungseinheiten getrennt sind;

b) Migration von kontaminiertem Oberflächenwasser entlang nicht ordnungsgemäß abgedichteter Bohrlöcher oder Gehäuse;

c) Einbringen von Elektrolyten oder verwandten Lösungen in den Untergrund; und

(d) Alle oben genannten Bedingungen, die durch unsachgemäß aufgegebene Kathodenschutzschächte verursacht wurden, die nicht mehr verwendet werden.

(4) Unterirdische hydraulische Aufzugszylinder. Alle unterirdischen hydraulischen Aufzugsdruckzylinder müssen in einem äußeren Kunststoffgehäuse aus Schedule 40 oder dickwandigem Polyethylen- oder Polyvinylchlorid (PVC) -Rohr oder einem gleichwertigen Rohr untergebracht sein. Das Plastikgehäuse wird an der Unterseite mit einer Kappe bedeckt, und alle Gelenke sind Lösungsmittel- oder Hitze-geschweißt, um Wasserdichtheit sicherzustellen. Der Hals des Kunststoffgehäuses muss ein Inspektionsmittel zur Überwachung des Ringraums zwischen dem unter Druck stehenden hydraulischen Aufzugszylinder und dem schützenden Kunststoffgehäuse bereitstellen. Pflanzenöl wird für Hydraulikflüssigkeit in den Aufzugszylindern benutzt. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2257 § 1, 2005)

15.24.100 Durchsetzung – Autorisierung.

Der Direktor ist befugt und angewiesen, alle Bestimmungen dieses Kapitels durchzusetzen. Zu diesem Zweck kann der Direktor von Zeit zu Zeit Beamte, Inspektoren, Assistenten und andere Mitarbeiter ernennen. Der Direktor kann diese Bediensteten, soweit erforderlich, zur Wahrnehmung der Aufgaben und Funktionen dieses Amtes ermächtigen. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.110 Inspektion.

Der Direktor ist befugt, solche Inspektionen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Bestimmungen dieses Kapitels durchzusetzen, oder wenn der Direktor begründeten Grund zu der Annahme hat, dass ein Land unter Verstoß gegen dieses Kapitel genutzt wird. Die Inspektionen werden wie folgt durchgeführt:

(1) Als Bedingung für eine Genehmigung für Aktivitäten, die unter dieses Kapitel fallen, Der Grundstückseigentümer muss dem Direktor jederzeit zustimmen, das Land zu betreten, um dasselbe zu inspizieren oder eine dem Direktor durch dieses Kapitel auferlegte Pflicht zu erfüllen. Wenn das Land besetzt ist, Der Direktor muss zuerst die richtigen Anmeldeinformationen vorlegen und die Einreise beantragen. Wenn das Land unbesetzt ist, Es werden angemessene Anstrengungen unternommen, um den Eigentümer oder andere Personen am Standort ausfindig zu machen, die offensichtlich die Verantwortung oder Kontrolle über das Land haben, und den Zutritt zu verlangen. Wenn sich keine Person befindet, Der Direktor kann das Eigentum betreten und wird, mit der gebotenen Sorgfalt, Versuche unternehmen, den Eigentümer zu benachrichtigen, Bewohner, oder andere verantwortliche Person innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Wenn der Direktor begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Aktivitäten, für die nach diesem Kapitel eine Genehmigung erforderlich ist, ohne Genehmigung an Land in der Stadt durchgeführt werden, kann der Direktor versuchen, das Land und diese Aktivitäten zu inspizieren. Wenn das Land besetzt ist, Der Direktor muss zuerst die richtigen Anmeldeinformationen vorlegen und die Einreise zur Einsicht beantragen. Wenn das Land unbesetzt ist, Es werden angemessene Anstrengungen unternommen, um den Eigentümer oder andere Personen am Standort zu finden, die offensichtlich für das Land verantwortlich sind oder das Land kontrollieren, und die Einreise zur Inspektion zu beantragen. Wenn sich keine Person befindet oder die Einreise verweigert wird, kann der Direktor den Staatsanwalt der Stadt, den Staatsanwalt der Stadt oder die Polizei bezüglich des Zugangs um Unterstützung bitten. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.120 Stoppen Sie Arbeitsaufträge.

(1) Wann immer eine Tätigkeit ausgeführt wird, die gegen die Bestimmungen dieses Kapitels verstößt, kann der Direktor die Einstellung der Arbeit durch mündliche oder schriftliche Mitteilung an Personen anordnen, die an der Ausführung oder Veranlassung solcher Arbeiten beteiligt sind, und jede solche Person muss diese Arbeit unverzüglich einstellen, bis sie vom Direktor ermächtigt wird, mit der Arbeit fortzufahren.

(2) Der Direktor kann die Arbeit an einem Projekt bei schlechtem Wetter aussetzen, um die tatsächliche oder potenzielle Erosion und / oder Sedimentation zu verringern. Ein solcher Zeitraum kann Tage oder Wochen während Sturmereignissen umfassen oder nach Ermessen des Direktors die gesamte Regenzeit (1. Oktober bis 30. April) umfassen.

(3) Außerhalb der Regenzeit (1. Mai bis 30. September) kann der Direktor die Einstellung der Arbeiten wegen unzureichender vorübergehender Erosions- / Sedimentationskontrollen anordnen. In solchen Fällen ist der Stadt ein überarbeiteter vorübergehender Erosions- / Sedimentkontrollplan (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hinzufügung oder zusätzliche Phasen) zur Überprüfung vorzulegen. Nach der Genehmigung und Umsetzung hebt der Direktor den Stop-Arbeitsauftrag auf und die Arbeit kann fortgesetzt werden.

(4) Während der Regenzeit (1. Oktober bis 30. April) kann der Direktor verlangen, dass der Stadt bis zum 30. September ein Nasswetterplan, ein saisonaler Aussetzungsplan und ein aktualisierter temporärer Erosions- und Sedimentkontrollplan zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Welche Pläne für welche Projekte gelten, steht im Technischen Notizbuch Regenwasser. Der Direktor kann die Einstellung der Arbeiten wegen unzureichender vorübergehender Erosions- / Sedimentkontrollen während der Regenzeit anordnen. In einem solchen Fall werden der Nasswetterplan und der temporäre Erosions- / Sedimentkontrollplan überprüft, aktualisiert und implementiert, um die Erosion und / oder Sedimentation zu kontrollieren. Falls erforderlich, kann die Stadt die Arbeiten während der Regenzeit aussetzen und die Umsetzung des saisonalen Aussetzungsplans verlangen. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.130 Aussetzung oder Widerruf der Genehmigung.

Der Direktor kann eine Genehmigung aussetzen oder widerrufen, wenn die Genehmigung auf der Grundlage falscher Informationen erteilt wird, genehmigte Pläne die tatsächlichen Feldbedingungen nicht genau widerspiegeln oder die Arbeiten gegen einschlägige Verordnungen, Vorschriften, Verfahren oder Genehmigungen verstoßen. Nach Eingang einer fristgerechten Beschwerde gemäß Kapitel 21.76 des Redmond Zoning Code wird die Aussetzung oder der Widerruf bis zur Entscheidung über die Beschwerde ausgesetzt. vorausgesetzt, dass eine solche Aussetzung keinen vom Direktor erteilten Stopp-Arbeitsauftrag berührt. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.140 Strafe für Verletzung.

Alle Verstöße gegen dieses Kapitel, einschließlich Gefahren und Nichteinhaltung der Bedingungen der Clearing / Grading-Genehmigung und -Bedingungen, werden als schädlich für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen eingestuft und als öffentliche Belästigung eingestuft. Alle diese Verstöße sind auch kriminelle grobe Vergehen und strafbar, wie in RMC 1.01.110 vorgesehen. Alle Bedingungen, die, nach Inspektion, wurden vom Direktor festgelegt, um eine Website oder einen Teil davon unter Verstoß gegen den Abschnitt zu nutzen oder zu warten, wird nachgelassen. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.150 Restaurierung.

Alle Arbeiten, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder einer gemäß diesem Kapitel oder einem anderen Abschnitt des Redmond Zoning Code erteilten Genehmigung ausgeführt wurden, können vom Direktor nach alleinigem Ermessen des Direktors entfernt oder in einem möglichst vorprojektnahen Originalzustand wiederhergestellt werden. Eine solche Wiederherstellung kann Folgendes umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt:

(1) Füllen, Stabilisieren und Landschaftsbau mit Vegetation ähnlich der, die entfernt wurde, schneidet oder füllt;

(2) Pflanzung und Pflege von Bäumen einer Größe, die das Überleben in angemessener Weise sichert und die Funktionen und Werte entfernter Bäume ersetzt; und

(3) Nachsaat und Landschaftsgestaltung mit ähnlicher Vegetation wie die entfernte in Gebieten ohne nennenswerte Bäume, in denen nackter Boden vorhanden ist. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011; Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.160 Benachrichtigung über Nichteinhaltung.

(1) Wenn der Inspektor, der Ingenieur, der Bodeningenieur, der Ingenieurgeologe oder die Prüfstelle bei der Erfüllung ihrer Verantwortung nach diesem Kapitel feststellt, dass die Arbeiten nicht in Übereinstimmung mit diesem Kapitel oder den genehmigten Einstufungsplänen durchgeführt werden, sind die Abweichungen unverzüglich schriftlich der für die Einstufungsarbeiten verantwortlichen Person und dem Direktor mitzuteilen. Empfehlungen für gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen werden auf Antrag des Direktors unterbreitet.

(2) Die entsprechende Genehmigung für die Rodung, Einstufung oder Regenwasserbewirtschaftung (siehe RMC 15.24.060) ist unabhängig von einer Genehmigung einer anderen Abteilung oder Agentur erforderlich, die an bestimmten Aspekten der vorgeschlagenen Arbeit interessiert sein könnte. Wenn Arbeiten, für die nach diesem Kapitel eine Genehmigung erteilt wurde, begonnen werden oder vor der Erteilung einer solchen Genehmigung fortgesetzt werden, Die Arbeit wird eingestellt, und der Übertreter unterliegt den in diesem Kapitel vorgesehenen Strafen. Die Zahlung solcher Strafen entbindet jedoch niemanden von der vollständigen Einhaltung der Anforderungen dieses Kapitels bei der Ausführung der Arbeiten oder anderer darin vorgeschriebener Strafen.

(3) Der Direktor kann verlangen, dass die genehmigten Aktivitäten, Operationen und Projektentwürfe geändert werden, wenn Verzögerungen auftreten, die wetterbedingte Probleme verursachen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung nicht offensichtlich waren. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.170 Strafen.

Wenn Arbeiten, für die nach diesem Kodex eine Genehmigung erforderlich ist, ohne vorherige Einholung dieser Genehmigung begonnen wurden, sind die Arbeiten einzustellen, und es sind besondere Untersuchungen durchzuführen, bevor eine Genehmigung für diese Arbeiten erteilt werden kann. Während der Untersuchung dürfen keine anderen Arbeiten als Restaurierungsarbeiten, Arbeiten an Umweltschutzmaßnahmen oder Stabilisierungsarbeiten beginnen, die vom Direktor für öffentliche Arbeiten genehmigt wurden. Eine Untersuchungsgebühr wird zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben, unabhängig davon, ob eine Genehmigung dann oder später erteilt wird oder nicht. Die Untersuchungsgebühr entspricht der vom Kodex geforderten Genehmigungsgebühr. Die Mindestuntersuchungsgebühr entspricht der Mindestgebühr, die in der Standard-Clearing- und Bewertungsgebühr für den Genehmigungsantrag festgelegt ist. Die Zahlung einer solchen Untersuchungsgebühr befreit keine Person von der Einhaltung aller anderen Bestimmungen dieses Kodex oder von einer gesetzlich vorgeschriebenen Strafe. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.180 Bearbeitungsgebühren.

(A) Die Gebühren für Rodung, Einstufung und Regenwasserbewirtschaftung werden vom Direktor festgelegt und nach Genehmigung durch den Stadtrat der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

(B) Vor Annahme einer Reihe von Plänen und Spezifikationen zur Überprüfung erhebt der Direktor eine Gebühr für die Planprüfung. Für Stützmauern oder größere Entwässerungsstrukturen gelten gesonderte Genehmigungen und Gebühren, wie dies in der einheitlichen Bauordnung vorgeschrieben ist. Für Standard-Terrassenabflüsse und ähnliche Einrichtungen wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Höhe der Planprüfgebühr für Clearing- / Einstufungspläne ist in der Gebührenordnung festgelegt, die gemäß Kapitel 21.76 des Redmond Zoning Code, Überprüfungsverfahren, erlassen wurde. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.190 Genehmigungsgebühren.

(A) Eine Gebühr für jede Clearing-, Einstufungs- oder Regenwasserbewirtschaftungsgenehmigung ist an den Direktor zu entrichten, wie in der gemäß Redmond Zoning Code Kapitel 21.76, Überprüfungsverfahren, erlassenen Gebührenordnung festgelegt.

(B) Genehmigungen können vor ihrem Ablauf um insgesamt ein Jahr verlängert werden. Inspektionsgebühren werden vor Beginn oder Verlängerung der Arbeiten gezahlt und sind für die Dauer des Projekts erforderlich. Für die Bearbeitung einer Genehmigungsverlängerung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. (Ord. 2860 § 3 (Teil), 2016: Ord. 2596 § 2 (Teil), 2011: Ord. 2532 § 2 (Teil), 2010: Ord. 2218 § 1, 2004)

15.24.200 Inspektionsgebühren.

Eine Gebühr für jede Clearing-, Grading- oder Regenwassermanagement-Bauinspektion ist an den Direktor zu entrichten, wie in der Gebührenordnung gemäß Redmond Zoning Code Kapitel 21.76, Überprüfungsverfahren, festgelegt. (Verordnung 2860 § 3 (Teil), 2016: Verordnung 2596 § 2 (Teil), 2011: Verordnung 2532 § 2 (Teil), 2010: Verordnung 2218 § 1, 2004)

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