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1. Eine Person begeht die Straftat, das Wohlergehen eines Kindes in erster Linie zu gefährden, wenn sie:
(1) Wissentlich in einer Weise handelt, die ein erhebliches Risiko für das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines Kindes unter siebzehn Jahren darstellt; oder
Begriffe, die in Missouri-Gesetzen verwendet werden 568.045
- Verbrechen: Ein Verbrechen mit einer Strafe von mehr als einem Jahr Gefängnis.
- Wächter: wenn in einem Abschnitt in einem Zusammenhang mit Eigentumsrechten oder -pflichten verwendet, bedeutet Konservator des Nachlasses im Sinne der Missouri-Gesetze 1.020
- person: kann sich auf politische und korporative Körperschaften sowie auf Personengesellschaften und andere nicht rechtsfähige Vereinigungen erstrecken und angewendet werden. Siehe Missouri Gesetze 1.020
(2) Wissentlich sexuelles Verhalten mit einer Person unter siebzehn Jahren, über die die Person ein Elternteil ist, Wächter, oder anderweitig mit der Fürsorge und dem Sorgerecht beauftragt;
(3) ein Kind unter siebzehn Jahren wissentlich zu einem Verhalten ermutigt, unterstützt oder veranlasst, das gegen die Bestimmungen des Kapitels verstößt 579;
(4) In Anwesenheit eines Kindes unter siebzehn Jahren oder in einem Wohnsitz, in dem ein Kind unter siebzehn Jahren wohnt, unrechtmäßig Verbindungen herstellt oder herzustellen versucht, Amphetamin oder Methamphetamin oder eines ihrer Analoga besitzt, produziert, zubereitet, verkauft, transportiert, testet oder analysiert.
2. Die Straftat, das Wohlergehen eines Kindes ersten Grades zu gefährden, ist ein Verbrechen der Klasse D, es sei denn, die Straftat:
(1) Wird als Teil einer Handlung oder einer Reihe von Handlungen begangen, die von zwei oder mehr Personen im Rahmen eines festgelegten oder vorgeschriebenen Aktivitätsmusters ausgeführt werden, oder wenn sich eine Körperverletzung des Kindes ergibt, oder die Straftat ist eine zweite oder nachfolgende Straftat nach diesem Abschnitt, In diesem Fall handelt es sich bei der Straftat um ein Verbrechen der Klasse C;
(2) Führt zu schweren körperlichen Verletzungen des Kindes, In diesem Fall ist die Straftat ein Verbrechen der Klasse B; oder
(3) Führt zum Tod eines Kindes, in diesem Fall ist die Straftat ein Verbrechen der Klasse A.