NYC verabschiedet doppelte Parkregel zur Begrenzung des Zugangs zu Nutzfahrzeugen

Im Jahr 2019 gab New York City fast drei Millionen Parktickets aus. Diese satte Zahl ist eindeutig nicht genug für eine Stadt, die Nutzfahrzeuge als nichts anderes als Geldautomaten auf Rädern betrachtet. Das jüngste Geldraubprogramm bezieht sich auf Änderungen der Regeln für gewerbliche Doppelparkplätze.

Das Folgende stammt direkt aus den Änderungen von DOT, die am 8. März in Kraft treten:

  • Abschnitt 4-08 (f) (1) wird geändert, um doppelte Parkbeschränkungen zu klären.
  • Abschnitt 4-08(l)(1) wird vollständig AUFGEHOBEN.
  • Die Abschnitte 4-08 (l) (2) und 4-08 (l) (3) (i) werden geändert, um den Bereich zu erweitern, in dem Doppelparken von der 8th Avenue bis zur 12th verboten ist

Die Behörde des Verkehrsministeriums für diese Regeln befindet sich in Abschnitt 2903 (a) der Stadtrechte. Basierend auf der abschließenden Überprüfung der Regel durch DOT und den Kommentaren der Öffentlichkeit wurden Verweise auf

Nutzfahrzeuge durchgehend aktualisiert und Beispiele dafür hinzugefügt, was der Begriff “aktiv engagiert” bedeutet.

Neues Material ist unterstrichen.

Abschnitt 1. Absatz (1) der Unterteilung (f) von Abschnitt 4-08 von Kapitel 4 von Titel 34 der

Regeln der Stadt New York wird wie folgt geändert:

(1) Doppelter Parkplatz. Auf der Fahrbahnseite eines angehaltenen, stehenden oder am Bordstein geparkten Fahrzeugs,

außer eine Person darf ein Nutzfahrzeug neben einem am Bordstein geparkten Fahrzeug an solchen

Standorten und während solcher Stunden stehen, dass das Anhalten, Stehen oder Parken nicht verboten ist, für nicht mehr

dann 20 Minuten, während sie aktiv Waren, Werkzeuge,

Materialien oder andere Gegenstände zum Zwecke der von Abholungen, Lieferungen oder Serviceabrufen, sofern

kein unbesetzter Parkplatz oder eine ausgewiesene Ladezone auf derselben Seite von

vorhanden ist

die Straße innerhalb desselben Blocks, die für ein solches Stehen verwendet werden kann, und vorausgesetzt

ferner, dass ein solches Stehen den Bestimmungen des §1102 des Staatsfahrzeugs und

Verkehrsgesetz. Eine Person darf ein Nutzfahrzeug entlang der Fahrbahnseite eines Radwegs stehen

sofern alle anderen Bedingungen dieses Absatzes erfüllt sind. Niemand darf ein

Nutzfahrzeug doppelt parken, wenn es die einzige Fahrspur in derselben Richtung blockiert. Keine Person darf

stehen, stoppen oder ein Fahrzeug auf einer Straße jederzeit in einer solchen Weise oder unter solchen Bedingungen parken wie

weniger als 10 Fuß Fahrbahnbreite für den freien Verkehr des Fahrzeugverkehrs zur Verfügung zu lassen.

Niemand darf ein Nutzfahrzeug auf oder entlang der Fahrbahnseite einer Busspur stehen lassen, es sei denn,

ist durch aufgestellte Schilder, Markierungen oder andere Verkehrskontrollvorrichtungen oder in Richtung

eines Strafverfolgungsbeamten oder einer anderen zur Durchsetzung dieser Regel befugten Person anders angegeben.

  • 2. Absatz (1) der Unterteilung (l) des Abschnitts 4-08 des Kapitels 4 des Titels 34 der Regeln von

die Stadt New York, in Bezug auf das Parken in dem als Blaue Zone ausgewiesenen Gebiet, wird

AUFGEHOBEN, und der Titel der Unterteilung (l) wird wie folgt geändert:

(l) Midtown und andere Sonderzonen.

  • 3. Absätze (2) und Unterabsatz (i) des Absatzes (3) der Unterteilung (l) des Abschnitts 4-08

kapitel 4 des Titels 34 der Regeln der Stadt New York werden wie folgt geändert:

(2) Spezielle Midtown-Regel: methode des Parkens. Sofern nicht anders eingeschränkt, zwischen den

Stunden von 7 a.m. und 7 p.m. täglich, außer sonntags, von 14th bis 60th Streets, 1st bis 12th

Avenues, all-inclusive, im Borough of Manhattan, darf kein Betreiber eines Nutzfahrzeugs in einer der hier bezeichneten Straßen

anhalten, stehen oder parken, außer parallel und nicht mehr als 12 Zoll vom Bordstein entfernt

, und zwar so, dass ein solches Fahrzeug nicht mehr als 10 Fuß Fahrbahn einnimmt

Abstand zum nächsten Bordstein, und in keinem Fall darf ein solches Fahrzeug schräg zum Bordstein

eingefahren werden.

(3) Spezielle Midtown-Regel: Stehzeitlimit.

(i) Zwischen den Stunden von 7 a.m. und 7 p.m., täglich außer sonntags, von 14th bis 60th Streets, 1st

bis 12th Avenues, all-inclusive, im Borough of Manhattan darf kein Betreiber ein

Nutzfahrzeug in einem hierin bezeichneten Straßenblock für einen Zeitraum von mehr als drei Stunden stehen

sofern nicht anders angegeben. Ein Nutzfahrzeug, das nicht aktiv

zum Be- oder Entladen von Gütern, Werkzeugen, Materialien oder anderen Gegenständen zum Zwecke von Abholungen, Lieferungen oder Serviceabrufen dient, gilt als geparktes Fahrzeug

vorbehaltlich der für diesen bestimmten Standort geltenden Parkregeln.

Dies sollte keine harte und schnelle Regel sein, eine Größe passt allen. Einige Lieferungen können in zwanzig Minuten oder weniger erledigt werden, aber viele nicht. Deshalb machte “schnell” so viel Sinn. Diese Regeländerung berücksichtigt nicht die praktische Art und Weise, wie Lieferungen und Serviceabrufe getätigt werden, sodass der Handel fließen kann. Es ist auch ungeheuerlich zu behaupten, dass es darum geht, Staus anzugreifen, wenn die wahren Schuldigen der Staus (Überentwicklung, Entfernung von Park- und Fahrspuren und Explosion von Mietfahrzeugen) überhaupt nicht angesprochen werden. Es gibt jedoch etwas Wichtigeres zu beachten, wiederholt, New York hat es versäumt, ausreichend Platz für Nutzfahrzeuge bereitzustellen. Dies ist umso ungeheuerlicher, als die Stadt kommerzielle Ladezonen aus dem neuen Vorgehen gegen Plakatmissbrauch vollständig auslässt. Durch das Weglassen kommerzieller Ladezonen von Plakaten werden mehr Lastwagen gezwungen sein, doppelt zu parken, was jetzt noch teurer ist.

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