SIC Code 15-17 – Baugewerbe
Diese Abteilung umfasst Betriebe, die hauptsächlich im Baugewerbe tätig sind. Der Begriff Konstruktion umfasst neue Arbeiten, Ergänzungen, Änderungen, Umbauten, Installationen und Reparaturen. Bautätigkeiten werden in der Regel von einem relativ festen Geschäftssitz aus verwaltet oder verwaltet, Die eigentlichen Bauarbeiten werden jedoch an einem oder mehreren verschiedenen Standorten durchgeführt. Wenn ein Unternehmen über mehr als einen relativ festen Geschäftssitz verfügt, von dem aus es Bautätigkeiten durchführt oder verwaltet und für den separate Daten über die Anzahl der Mitarbeiter, Gehaltsabrechnungen, Quittungen und andere betriebliche Aufzeichnungen geführt werden, wird jeder dieser Geschäftssitze als separater Baubetrieb betrachtet.
Drei große Arten von Bautätigkeiten werden abgedeckt:
(1) Hochbau durch Generalunternehmer oder durch operative Bauherren
(2) schwere Bauarbeiten außer dem Bau durch Generalunternehmer und Spezialunternehmer
(3) Bautätigkeit durch andere Spezialunternehmer
Spezialunternehmer sind in erster Linie mit spezialisierten Bautätigkeiten wie Klempnerarbeiten, Malerarbeiten und Elektroarbeiten beschäftigt und arbeiten für Generalunternehmer im Rahmen von Unteraufträgen oder direkt für Grundstückseigentümer. Generalunternehmer übernehmen in der Regel die Verantwortung für ein gesamtes Bauprojekt, können jedoch alle eigentlichen Bauarbeiten oder Teile des Projekts, die besondere Fähigkeiten oder Ausrüstung erfordern, an andere vergeben. Generalunternehmer können daher Bauarbeiter auf ihrer Gehaltsliste haben oder nicht.
Hochbau Generalunternehmer beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Bau von Wohnungen, Bürogebäuden, Geschäften, Wirtschaftsgebäuden und anderen Hochbauprojekten. Operative Bauherren, die auf eigene Rechnung für den Weiterverkauf bauen, sind ebenfalls in dieser Abteilung enthalten. Investitionsbauer, die Strukturen auf eigene Rechnung zur Vermietung bauen, werden jedoch in Immobilien,SIC-Code – 65, klassifiziert, aber separate Einrichtungen, die hauptsächlich im Bauwesen für den Investitionsbauer tätig sind, werden in dieser Abteilung klassifiziert.
Generalunternehmer und Spezialunternehmer für schwere Bauarbeiten außer dem Bauwesen beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Bau von Autobahnen; Rohrleitungen, Kommunikations- und Stromleitungen sowie Abwasser- und Wasserleitungen; und andere schwere Bauprojekte. Spezialunternehmer werden in andere schwere Bauwerke als Gebäude eingestuft, wenn sie hauptsächlich Tätigkeiten wie die Einstufung von Landebahnen für Autobahnen und Flughäfen ausüben; Leitplankenbau; Installation von Autobahnschildern; Asphalt- und Betonbau von Straßen, Autobahnen, Straßen und öffentlichen Bürgersteigen; Graben; Kabelverlegung; Leitungsbau; Unterwasserfelsenentfernung; Rohrleitungsumhüllung; oder Rodung und Nivellierung.
Andere Spezialunternehmer nehmen Tätigkeiten wahr, die entweder auf den Hochbau spezialisiert sind oder für Bau- oder Nichtbauprojekte durchgeführt werden können. Diese Tätigkeiten umfassen Malerarbeiten (einschließlich Brückenmalerei und Fahrspurmalerei) und Elektroarbeiten (einschließlich Arbeiten an Brücken, Stromleitungen und Kraftwerken).
Force account construction sind Bauarbeiten, die von einer Einrichtung ausgeführt werden, die hauptsächlich in einem anderen Geschäft als dem Baugewerbe tätig ist, für eigene Rechnung und Nutzung sowie von Mitarbeitern der Einrichtung. Diese Tätigkeit ist nicht in dieser Abteilung enthalten, sondern wird nach der Haupttätigkeit klassifiziert, die in der Einrichtung ausgeübt wird oder durchgeführt werden soll. Bauarbeiten, die als Haupttätigkeit einer separaten Niederlassung eines Unternehmens für eigene Rechnung durchgeführt werden, sind jedoch in dieser Abteilung enthalten.
Die Montage von vorgefertigten Baugeräten und -materialien durch General- und Spezialunternehmer wird in diese Abteilung eingeteilt. Ähnliche Installationsarbeiten, die von Mitarbeitern eines Betriebs, der vorgefertigte Geräte und Materialien herstellt oder verkauft, als Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Verkauf ausgeführt werden, werden nach der Haupttätigkeit in den Bereichen Fertigung oder Handel klassifiziert.
Auf dieser Grundlage werden einzelne Betriebe, die in erster Linie mit dem Verkauf und der Montage der folgenden illustrativen Arten von Bauwerken oder integralen Teilen von Bauwerken befasst sind, die im Allgemeinen vor Ort zusammengebaut werden, eher dem Bauwesen als dem Handel zugeordnet:
a. Stahlarbeiten an Brücken oder Gebäuden
b. Aufzüge und Fahrtreppen
c. Sprinkleranlagen
d. Zentrale Klima- und Heizungsanlagen
e. Kommunikationsgeräte
f. Dämmstoffe
Andererseits werden Betriebe, die hauptsächlich mit dem Verkauf und der Installation der folgenden illustrativen Arten von vormontierten Geräten beschäftigt sind, eher im Handel als im Baugewerbe eingestuft:
a. Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner, Herde und Herdplatten
b. Trennwände für Banken, Geschäfte und Restaurants