Verfassungen von Clarendon

Das Hauptziel der Verfassungen war es, sich mit der kontroversen Frage der “kriminellen Kleriker” zu befassen, oder Kleriker, die beschuldigt worden waren, ein schweres weltliches Verbrechen begangen zu haben, aber vor kirchlichen Gerichten von “Mitgliedern des Klerus” vor Gericht gestellt wurden. Im Gegensatz zu königlichen Gerichten waren diese kirchlichen Gerichte in den Strafen, denen ein verurteilter Verbrecher ausgesetzt sein konnte, streng begrenzt; Insbesondere das Verschütten von Blut war verboten. Ein kirchlicher Mordfall endete oft damit, dass der Angeklagte aus dem Priestertum entlassen wurde. An einem königlichen Hof wurde Mord oft mit Verstümmelung oder Tod bestraft.

Die Verfassungen von Clarendon waren die Versuche Heinrichs II., mit diesen Problemen umzugehen (und gleichzeitig seine eigene Macht zu erhöhen), indem er behauptete, dass die Kirche, sobald die kirchlichen Gerichte Geistliche vor Gericht gestellt und entmachtet hätten, den Einzelnen nicht mehr schützen könne verurteilter ehemaliger Klerus könnte unter der Gerichtsbarkeit weltlicher Gerichte weiter bestraft werden.

Es wurde früher angenommen, dass Heinrich wollte, dass alle wegen Verbrechen angeklagten Kleriker vor den Gerichten des Königs verhandelt werden. Aber dieser Eindruck ist, wie F. W. Maitland gezeigt hat, sicherlich falsch. Es wurde eine ziemlich komplizierte Anordnung vorgeschlagen, durch die die Kenntnis des Falles zuerst am Königshof erfolgen sollte.

Wenn sich der Täter als Kleriker erwies, sollte der Fall vor dem Kirchengericht verhandelt werden, aber ein Beamter des königlichen Hofes sollte anwesend sein. Der Offizier, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wurde, sollte ihn nach der Erniedrigung an den Hof des Königs zurückführen, wo er als gewöhnlicher Verbrecher behandelt und angemessen bestraft würde.

Die Behauptung des Königs war, dass Auspeitschung, Geldstrafen, Erniedrigung und Exkommunikation, über die die spirituellen Gerichte nicht hinausgehen konnten, als Strafe unzureichend seien. Der Erzbischof drängte darauf, dass, abgesehen vom Prinzip des klerikalen Privilegs, einen Mann zuerst zu erniedrigen und ihn danach aufzuhängen, ihn zweimal für dasselbe Vergehen bestrafen würde. Einmal erniedrigt, verlor er alle seine Rechte, und wenn er ein anderes Verbrechen beging, könnte er wie jeder andere Verbrecher mit dem Tod bestraft werden.

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