Gesetz über den Erwerb, das Eigentum und den Verkauf von Immobilien durch Minderjährige

Erwerb von Immobilien durch Minderjährige

Ein Minderjähriger kann auf verschiedene Weise eine Immobilie erwerben. Er kann es durch Erbschaft erwerben, entweder durch ein Testament oder durch das intestatale Erbrecht gemäß der Religion des Minderjährigen. Ein Minderjähriger kann auch eine Immobilie als Geschenk erwerben. Ein Minderjähriger ist nicht befugt, gemäß dem Indian Contract Act, 1872, einen Vertrag abzuschließen, aber gemäß den Bestimmungen des Transfer of Property Act, 1882, kann ein Minderjähriger ein Geschenk eines unbeweglichen Vermögens ohne die Intervention seiner Erziehungsberechtigten annehmen. Aus praktischer Sicht ist es ratsam, dass das Geschenk vom natürlichen Vormund des Minderjährigen im Namen des Minderjährigen angenommen wird, da die Vereinbarung über die Übertragung von Immobilien gemäß den Bestimmungen des Registrierungsgesetzes von 1908 registriert werden muss und da jedes Geschenk vom Beschenkten akzeptiert werden muss, um es wirksam zu machen, um Ärger mit den Registrierungsbehörden zu vermeiden. Während, rechtlich, Ein Minderjähriger kann die Schenkungsurkunde von Immobilien unterzeichnen, Dieser Vorschlag wird aus praktischer Sicht gemacht, Verzögerungen bei der Registrierung der Immobilie zu vermeiden.

Obwohl ein Minderjähriger eine Immobilie als Geschenk annehmen kann, kann jedes belastende Geschenk, das eine gewisse Haftung mit sich bringt, für einen Minderjährigen nicht bindend gemacht werden. Wenn der Minderjährige jedoch dem belastenden Geschenk zustimmt, nachdem er ausdrücklich oder durch Verhalten vertragskompetent geworden ist, kann er das Geschenk später nicht mehr ablehnen.

Falls der Minderjährige ein Geschenk von Eigentum erhält, dessen Wert Rs 50.000 übersteigt, kann der Marktwert dieses Eigentums in dem Jahr, in dem das Eigentum übertragen wird, als Einkommen des Minderjährigen behandelt werden. Wenn das Geschenk jedoch von bestimmten Verwandten wie Eltern, Onkeln und Tanten mütterlicherseits und väterlicherseits sowie Großeltern erhalten wird, sind die Geschenke in den Händen des Minderjährigen vollständig steuerfrei.

Ein Minderjähriger kann auch aus eigenen Mitteln unbewegliches Vermögen erwerben. Jeder Vertrag über den Kauf einer Immobilie muss von seinem natürlichen oder gesetzlichen Vormund im Namen des Minderjährigen abgeschlossen werden, da der Minderjährige nicht vertragsberechtigt ist. Während er im Namen eines Minderjährigen handelt, muss der Vormund in äußerstem Glauben zum Wohle des Minderjährigen handeln.

Besteuerung von Einkünften aus Immobilien eines Minderjährigen

Da ein Minderjähriger eine Immobilie erben, kaufen oder verschenken darf, ist er logischerweise berechtigt, die Früchte der Immobilie zu behalten und zu genießen. Nach den Einkommensteuergesetzen darf eine Person zwei Hausimmobilien als selbstbewohnt haben, für die der steuerpflichtige Wert für Einkommensteuerzwecke als Null angenommen wird.

Wenn also ein unbewegliches Vermögen vom Minderjährigen oder seinen Familienangehörigen für den eigenen Wohnsitz genutzt wird, wird davon ausgegangen, dass daraus kein Einkommen entstanden ist. Das Eigentum eines Minderjährigen kann auch durch seine Erziehungsberechtigten vermietet werden. Bei einer vermieteten Immobilie sind die Mieteinnahmen nach Abzug von 30% der erhaltenen Miete als Standardabzug zu versteuern. Da Minderjährige in der Regel kein aktives Einkommen haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Minderjähriger ein Wohnungsbaudarlehen erhält, gering. Wenn der Minderjährige jedoch Geld für den Kauf, den Bau, die Reparatur oder die Renovierung einer Immobilie geliehen hat, hat er Anspruch auf Steuervorteile für dieses geliehene Geld.

Jedes passive Einkommen eines Minderjährigen, das nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes berechnet wird, muss mit dem Einkommen des Elternteils, dessen Einkommen höher ist, verrechnet werden und wird so lange addiert, bis der beurteilende Beamte etwas anderes bestimmt. Folglich müssen die Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne in Bezug auf eine Immobilie, die dem Minderjährigen gehört, mit dem Einkommen des Elternteils verrechnet werden, nachdem die verfügbaren Abzüge und Ausnahmen zugelassen wurden. Das Einkommen des Minderjährigen ist gemäß Abschnitt 10 (32) des Einkommensteuergesetzes bis zu Rs 1,500 pro Jahr befreit. Jedes darüber hinausgehende Einkommen wird also zum Einkommen des Elternteils addiert.

Verkauf und Veräußerung von unbeweglichem Eigentum eines Minderjährigen

Gemäß den Bestimmungen des Hindu Minority and Guardianship Act von 1956 kann kein Eigentum oder Anteil an Eigentum eines Minderjährigen vom natürlichen Vormund des Minderjährigen verkauft oder veräußert werden, ohne die Erlaubnis des Gerichts einzuholen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Vormund des Minderjährigen einen Antrag beim Bezirksgericht stellen. Jeder Verkauf einer Immobilie, die dem Minderjährigen gehört, durch den Vormund, ohne die Erlaubnis des Gerichts ist nach Wahl des Minderjährigen anfechtbar, wenn er Major wird. Die Tatsache, dass der Verkauf der Immobilie zugunsten und zur Deckung der Unterhaltskosten des Minderjährigen erfolgte, macht den Verkauf ipso facto nicht rechtsgültig.

Der Hindu Minority and Guardianship Act von 1956 verbietet dem natürlichen Vormund, Teile des unbeweglichen Vermögens des Minderjährigen ohne Erlaubnis des Gerichts zu verpfänden, zu belasten, zu verkaufen, auszutauschen oder zu verschenken. Der natürliche Vormund muss auch die Erlaubnis des Gerichts einholen, um das Eigentum des Minderjährigen an eine Person zu vermieten. Diese Position wurde vom Obersten Gerichtshof im Fall Saroj v / s Sundersingh bestätigt. Zur Klarstellung, Jede Transaktion von Eigentum im Besitz eines Minderjährigen ist nicht illegal oder von Anfang an ungültig, sondern kann nach Wahl des Minderjährigen als Erwachsener anfechtbar sein, und dies kann sogar von jeder Person, die einen Minderjährigen vertritt, abgelehnt werden. Wenn Sie also eine Immobilie kaufen oder sogar leasen, die sich im Besitz eines Minderjährigen befindet, stellen Sie sicher, dass der natürliche Vormund des Minderjährigen die erforderliche Erlaubnis des Gerichts eingeholt hat, um Komplikationen in Zukunft zu vermeiden.

( Der Autor ist Steuer- und Anlageexperte mit 35 Jahren Erfahrung)

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